Vorlage - BR-048/2021

 
 
Betreff: Straßenbau „Ragöser Straße“ – Aufhebung der Ausschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.08.2021 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Bauleistungen für die Straßenbaumaßnahme „Ragöser Straße“ aufzuheben und den Zuschlag an keinen Bieter zu erteilen.

 

Nach Vorlage überarbeiteter Planungsunterlagen mit modifiziertem (kostengünstigerem) Leistungsumfang sollen die Bauleistungen erneut ausgeschrieben werden.

 

Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden im Haushalt der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt.

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Britz hat in der Sitzung am 22.02.2021 beschlossen, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage "Ragöser Straße" im Bereich zwischen Hans-Ammon-Straße und Choriner Straße auf einer Länge von ca. 120 m erstmalig herzustellen.

 

Mit Beschluss Nr. BR-029/2021 vom 31.05.2021 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Ausschreibung der Bauleistungen entsprechend des beschlossenen Bauprogramms durchzuführen.

 

Die Ausschreibung erfolgte daraufhin öffentlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg in der Zeit vom 20.07. bis 10.08.2021.

 

Zur Angebotsöffnung am 10.08.2021 lagen zwei Angebote (Fa. Berger Bau SE NL Berlin und THARO Straßen- und Tiefbau GmbH Eberswalde) vor:

 Bieter 1:  Angebotssumme: 226.042,77 €

 Bieter 2:  Angebotssumme: 236.042,51 €

 

Zur Umsetzung der Straßenbaumaßnahme "Ragöser Straße" wurden im Haushalt 2021 Ausgaben in Höhe von 130.000 EUR für die Bauleistungen geplant. Aufgrund der Kostenberechnung des Planungsbüros vom 09.02.2021 wurde die Ausgabeermächtigung durch Beschluss-Nr. BR-010/2021 vom 22.02.2021 auf 160.000 EUR für die Bauleistungen erhöht.

 

Im Ergebnis der Ausschreibung liegt das günstigste Angebot nunmehr 66.000 EUR über der Kostenberechnung des Planungsbüros. Haushaltsmittel zur Deckung dieser Mehrkosten stehen nicht zur Verfügung, so dass ein entsprechender Auftrag über die Angebotssumme an den günstigsten Bieter nicht erfolgen kann. Das Vergabeverfahren kann somit gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben werden.

 

Durch das Planungsbüro wird versucht, zusätzlich Einsparpotentiale zu finden. Ziel sollte die Neuausschreibung der Bauleistungen zum Ende des Jahres und die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2022 sein.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

5410102-20601-0961010

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme müssen neu geplant und in den Haushalt 2022 eingestellt werden.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen