Vorlage - BR-049/2021

 
 
Betreff: Errichtung einer Bushaltestelle in der Dorfstraße – Vergabe der Bauleistungen und Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.08.2021 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die auf der Grundlage der geprüften Angebote aus den beschränkten Ausschreibungen der Teilleistungen „Pflasterarbeiten“ und „Asphaltarbeiten“ zur Errichtung einer Bushaltestelle einschließlich Straßenbauarbeiten in der Dorfstraße gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:

 

THARO Straßen- und Tiefbau GmbH

Coppistraße 10A

16227 Eberswalde

 

den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 

Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 59.000,00 EUR wird genehmigt. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Produktsachkonto 5410102-20601-0961010.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 29.03.2021 beschlossen, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Dorfstraße“, die die Verbindung zwischen Dorfstraße und Kirchstraße darstellt, entsprechend der vorgestellten Planungsunterlagen grundhaft auszubauen und in diesem Bereich eine neue Haltestelle für den öffentlichen ÖPNV zu errichten.

 

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

Für diese Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von 130.000,00 EUR zur Verfügung.

 

Die Angebotsabfrage, die für die Teilleistungen Pflasterarbeiten und Asphaltarbeiten getrennt durchgeführte wurde, erfolgte in beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 VOB/A.

 

Es wurden für die Pflasterarbeiten 6 und für die Asphaltarbeiten 4 geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zum Submissionstermin am 27.07.2021 sind sowohl für die Pflasterarbeiten als auch für die Asphaltarbeiten 2 Angebote fristgerecht eingegangen. Für die Teilleistung Pflasterarbeiten liegen Angebote der Firma THARO GmbH Eberswalde und der Fa. HST GmbH Angermünde und für die Teilleistung Asphaltarbeiten liegen Angebote der Firma THARO GmbH Eberswalde und der Fa. STRABAG AG Templin vor.

 

Nach Prüfung der Angebote ist festzustellen, dass Ausschlussgründe nach §§ 16 und 16a VOB/A für keines der Angebote bestehen.

 

Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zueinander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.

 

Die Fa. THARO Straßen- und Tiefbau GmbH Eberswalde hat für beide Teilleistungen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Angebotspreis für die Pflasterarbeiten liegt bei 128.259,35 EUR und für die Asphaltarbeiten bei 34.400,73 EUR; für beide Teilleistungen insgesamt bei 162.660,08 EUR.

 

Das Ergebnis der Angebotssummen liegt somit 58.808,08 EUR (gerundet 59.000,00 EUR) über der Kostenberechnung des Planungsbüros. Diese überdurchschnittlich abweichenden Angebotspreise sind überwiegend der Auswirkung der Preisentwicklung durch die Coronapandemie und der damit einhergehenden allgemeinen Marktentwicklung geschuldet. Ebenso werden die Erhöhung des Mindestarbeitsentgeltes zum 01.05.2021 sowie die am 01.01.2021 eingeführte CO2-Steuer bei den Bauwerkskosten preiswirksam.

Aufgrund der derzeitigen Marktlage ist nicht zu erwarten, dass eine Aufhebung und Neuausschreibung günstigere Angebote bringen.

 

Um die Maßnahme trotz der Mehrkosten umsetzen zu können, wäre entweder die Kürzung der Leistungen notwendig, was allerdings nicht umsetzbar ist, wenn das Maßnahmenziel erreicht werden soll, oder die Gemeinde stellt zusätzliche Mittel aus ihrem Haushalt zur Verfügung.

 

Als Deckungsquellen für die Mehrkosten steht nur der nach Aufhebung des Vergabeverfahrens „Straßenbau Ragöser Straße“ in diesem Haushaltsjahr nicht verbrauchte Eigenanteil der Gemeinde (5410102-20601-0961010) in Höhe von 70.000,00 EUR zur Verfügung stehen.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

163.000,00 EUR

5410103-20601-0961010

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

5410102-20601-0961010

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 130.000 EUR (für Bau- und Baunebenkosten)

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen