Vorlage - OD-065/2021
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für die Stadt Oderberg als Anker im ländlichen Raum mit hohem touristischem Potenzial und beauftragt den Amtsdirektor mit der fristgerechten Beantragung der Fördermittel zum Stichtag 30.09.2021. Nach Bewilligung der Fördermittel wird die Verwaltung ermächtigt, die Ausschreibung durchzuführen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Sachverhalt:
Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für die Stadt Oderberg – als Anker im ländlichen Raum mit hohem touristischem Potenzial
Geplanter Inhalt des Entwicklungskonzeptes
Grundlagenermittlung und Analyse Ermittlung, Auswertung und Aufbereitung vorliegender konzeptioneller und planerischer Grundlagen, insbesondere der Ergebnisse der vorangegangenen Einwohnerforen zur Stadtentwicklung Ermittlung und Bewertung aktueller statistischer Grundlagen (Statistiken, Prognosen zu Demo- graphie, Wohnen, Wirtschaft, Tourismus etc.) Darstellung der Anforderungen an Oderberg als Grundfunktionaler Schwerpunkt in der Region Uckermark-Barnim, Herausstellung der Ankerfunktion für das Umland und der gemeindeübergrei- fenden Bedeutung Analyse der naturräumlichen, historischen und kulturellen Potenziale sowie des Potenzials traditioneller Handwerke und Gewerbe von Oderberg als (insbesondere touristischer) Wirtschafts- faktor Ableitung der Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse) Darstellung zukünftiger Herausforderungen in den Themenfeldern (u.a. Siedlungs- und Freiraum- entwicklung, Wohnen, Wirtschaft und Tourismus, Mobilität, Daseinsvorsorge, Klimaschutz- und Klimafolgenanpassung) Ableitung von Handlungsbedarfen für die zukünftige Gemeindeentwicklung
Leitbild, Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte Formulierung eines Leitbildes für die gesamtgemeindliche Entwicklung von Oderberg - unter Be- rücksichtigung der Ankerfunktion in der Region und des touristischen Schwerpunktes Benennung von räumlichen und thematischen Handlungsschwerpunkten mit entsprechenden Zielen und Priorisierungen
Zentrale Vorhaben und Maßnahmen Benennung zentraler/raumbedeutsamer Vorhaben, die sich aus dem Leitbild, den Zielen und den Handlungsschwerpunkten ableiten lassen, insbesondere Vorhaben zur Erschließung des touristischen Potenzials
Untersetzung dieser Vorhaben mit konkreten Maßnahmen und Projekten, z.B. neue Angebote für Wassertourismus, Qualifizierung vorhandener touristischer Angebote, Aktiv- und Naturtourismus, Akteurs-Coaching Konkretisierung der Maßnahmenarten mit Benennung von Zuständigkeiten, Mitwirkungserfordernissen Dritter, kommunalem Handlungsbedarf und geplanter bzw. möglicher Finanzierungsbausteine
Umsetzung und Gesamtmaßnahmenplan Darstellung von Umsetzungsprinzipien, Umsetzungsinstrumenten und Förderoptionen Darstellung der Maßnahmen und Projekte mit Wechselwirkungen sowie zeitlichen, räumlichen, finanziellen und fachlichen Zuordnungen bzw. Prioritäten Darstellung der Möglichkeiten der Vernetzung für die Stärkung der Ankerfunktion im ländlichen Raum – Ausgestaltung der regionalen Zentrumsfunktion Darstellung der Möglichkeiten der Vernetzung bei der Entwicklung touristischer Angebote in der Region (Zusammenwirken mit benachbarten touristischen Hotspots – Kloster Chorin, Schiffs- hebewerk, Cedynia - Polen)
Kommunikation und Beteiligung Bürgerwerkstätten zur Beteiligung und Einbindung von Akteuren, u.a. anschließend an das Format der vorangegangenen Einwohnerforen zur Stadtentwicklung Durchführung thematischer Fachworkshops, u.a. zur touristischen Entwicklung laufende Öffentlichkeits- und Medienarbeit Konzeptionelle Abstimmung mit regionalen Vernetzungspartnern (u.a. Landkreis, Nachbar- gemeinden, polnische Partner) Erstellung Endbericht und Dokumentationen Workshops und Werkstätten laufende Abstimmung Auftraggeber und Auftragnehmer
Zum Stichtag 30.06.2021 wurde zum Vorhaben zur Förderung über LEADER bei der LAG Barnim e.V. (Verein zur Förderung einer integrierten und nachhaltigen Entwicklung in der LEADER-Region des Kreises Barnim) ein Projektaufnahmebogen eingereicht. Nach erfolgter Projektbewertung nach den Kriterien der RES (Regionale Entwicklungsstrategie) wurde zum Vorhaben ein positives Votum über einen Betrag in Höhe von 28.000,00 € Fördermittel erteilt. Der Fördermittelantrag ist bis spätestens 30.09.2021 zu stellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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