Vorlage - BR-051/2021 IV
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Sachverhalt:
Nach § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltsatzung.
Bevor die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt wird, sollen die vorgesehenen Ansätze im Finanzausschuss vorgestellt und diskutiert werden.
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