Vorlage - OD-067/2021 IV
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Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat am 09.06.2021 mit Beschluss OD- 041/2021 die Vergabe der Bauleistungen LV 02 Abbruch- und Erdarbeiten, Herstellung Ortbeton- Winkelstützwand mit Vormauerschale beschlossen.
Bedingt durch die geplante Dauer der vorbenannten Baumaßnahme „Hangsanierung Schulhof GS Oderberg“ musste auf Grundlage der Baustellenverordnung §2 (2) eine Vorankündigung erfolgen. Nach erfolgten Baubeginn am 24.06.2021 wurde durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator des Auftragnehmers STRABAG am 12.07.2021 eine mutmaßliche Gefährdung festgestellt. Aus diesem Anlass wurde am 13.07.2021 im Ergebnis einer Begehung mit der BG Bau eine Baubehinderung durch den Auftragnehmer angezeigt. Inhaltlich waren die Bedenken zu den Arbeiten im Böschungsbereich Grundlage der diesbezüglichen Baubehinderungsanzeige.
Nach umfangreichen Schriftverkehr des beauftragten Planungsbüros mit der BG Bau und dem Auftragnehmer wurden alle Bedenken ausgeräumt und die Umsetzung der geplanten und beauftragten Leistung ohne Änderung des Leistungsumfanges durchgesetzt. Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgte nach dem zum 28.07.2021 befristeten Abhilfeverlangen erst am 02.08.2021.
Der Ankündigung der STRABAG vom 28.07.2021 für den Abbruch der Bestandsmauer und Ausbildung der Böschung mit nicht bezifferten Mehrkosten wurde durch den beauftragten Planer widersprochen.
Bedingt durch die Ausführungsverzögerung entstanden der Grundschule Oderberg Beeinträchtigungen durch die Nichtnutzbarkeit des Schulhofes und der Stadt Oderberg zusätzliche Kosten in Höhe von netto 250 € für die Interimslösung auf dem Marktplatz.
Die Abbruchleistungen sind unter Begleitung durch den Archäologen bis zum 06.08.2021 erfolgt. Seitdem werden die in technologisch notwendigen Teilabschnitten herzustellenden Stahlbetonarbeiten durchgeführt. Mit der Fertigstellung der Bauleistungen LV 02 Abbruch- und Erdarbeiten, Herstellung Ortbeton-Winkelstützwand mit Vormauerschale wird auf Grund der Bauablaufstörungen im Oktober 2021 gerechnet.
Parallel zur Fertigstellung soll die biologische Hangsicherung in den Herbstferien 2021 erfolgen. Hierfür wurde die Leistung in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Submission erfolgt am 16.09.2021. Auf Grund der Kostenschätzung wird von einer Unterschreitung der Wertgrenze ausgegangen. |
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