Vorlage - CH-064/2021 IV
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Sachverhalt:
Nach § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung.
Bevor der Haushaltsplan 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt wird, sollen die vorgesehenen Ansätze im Finanzausschuss vorgestellt und diskutiert werden.
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