Vorlage - PS-013/2021

 
 
Betreff: Rekultivierung Deponie Parstein - weitere Verfahrensweise
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
13.09.2021 
Gemeindevertretung Parsteinsee zurückgestellt   
13.12.2021 
Gemeindevertretung Parsteinsee zurückgestellt   
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
Anlagen:
Anlage zu Vorlage PS-013-2021

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt den Rückbau der Zuwegung zur ehem. Deponie Parstein und den Rückbau der Schrankenanlage gelegen auf der Fläche in der Gemarkung Parstein, Flur 2, Flurstück 181/1 sowie die Fortführung des Bewirtschaftungsvertrages mit Frau Bressel.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Am 13.08.2021 hat auf der Deponie Parstein eine Zwischenabnahme hinsichtlich der Sicherung und Rekultivierung der Deponie mit Vertretern des Bodenschutzamtes (Landkreis Barnim), der bauausführenden Firma Rouvel (für Fa. Wrensch) und einem Vertreter des Ingenieurbüro Dr. Marx Ingenieure GmbH stattgefunden.

Die Endabnahme der Rekultivierungsmaßnahmen ist vorgesehen, wenn die Aufbringung des Oberbodens abgeschlossen ist.

 

In der Bilanz der Gemeinde Parsteinsee wurden für die Sicherung und Rekultivierung der Deponie Rückstellungen in Höhe von 20.000,- € gebildet.

Aus der Bilanzposition Rückstellungen wird das Konto „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ gebildet und aus diesem werden die abschließenden Aufwendungen (Baumaßnahmen und Leistungen des Ingenieurbüros) bezahlt.

 

Die Gemeinde Parsteinsee ist Eigentümerin der Zufahrt (Gemarkung Parstein, Flur 2, Flurstück 181/1) zur ehemaligen Deponie. An der Zufahrt zum Deponiekörper ist derzeit eine Schrankenanlage installiert. Eine Dienstbarkeit (z.B. Wegerecht) ist im Grundbuch nicht eingetragen. Bei der Zwischenabnahme im August 2021 wurde vom Landkreis Barnim angeregt, die derzeitige Zuwegung zur ehemaligen Deponie zurückzubauen. Mit dem Rückbau wird das Ziel verfolgt, zukünftige illegale Abfallablagerungen zu verhindern. Seitens der Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg wird ebenfalls der Rückbau der Zuwegung und der Schrankenanlage empfohlen. Die Aufwendungen für den Rückbau der Zuwegung und Schrankenanlage könnten ebenfalls aus der Bilanzposition Rückstellungen gebucht werden.

 

Zwischen der Gemeinde Parsteinsee, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg, und dem Hof Schwalbennest, vertreten durch Frau Martina Bressel, wurde im Juni 2021 ein Bewirtschaftungsvertrag geschlossen. Der bis zum Juni 2021 gültige Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Gemeinde Parsteinsee, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg und Herrn Miers wurde entsprechend von Herrn Miers gekündigt. Frau Bressel ist Nutzer des Flurstückes 125, Flur 3 in der Gemarkung Parstein auf dem sich der überwiegende Teil des Deponiekörpers befindet. Im Rahmen der Sicherung und Rekultivierung der ehemaligen Deponie Parstein ist die Gemeinde Parstein zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Diese sollen auf einer ca. 9.000 m² großen Teilfläche aus dem vorgenannten Grundstück umgesetzt werden. Die Fläche soll für den Vertragszeitraum für geschützte Vogelarten als Sitzwarte zur Verfügung stehen.

 

Die Teilfläche darf daher nicht, z.B. durch Mulchung, bearbeiten werden. Gemäß Bewirtschaftungsvertrag erhält Frau Bressel hierfür eine jährliche Entschädigung in Höhe von 960,- €. Nach Abschluss der Rekultivierungsmaßnahmen darf die Teilfläche für einen Zeitraum von 1-2 Jahren nicht bewirtschaftet werden. Somit endet das Bewirtschaftungsverhältnis zum 31.12.2023.

 

Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des ehemaligen Deponiekörpers, z.B. für die Errichtung einer

Photovoltaik Anlage, wurde die Anfrage der Gemeinde Parsteinsee an das zuständige Ingenieurbüro Dr. Marx Ingenieure GmbH sowie den Landkreis Barnim weitergeleitet. Eine Stellungnahme liegt bisher noch nicht vor.

Seitens des Landkreis Barnim wurde, im Rahmen der Zwischenabnahme, auch die Nutzung des ehemaligen Deponiekörpers als Aussichtsplattform angeregt.

Bei der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Deponie ist jedoch zu beachten, dass eine Zuwegung zur Deponie zu jederzeit verfügbar ist, um das Monitoring durchführen zu können.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Aufwand

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Entschädigung 960,-€/pro Jahr

 

Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens 10.000,-€/pro Jahr

 

5610102 92706 5231000

 

 

 

 

5610102 92706 5221060

 

2021 ff.

 

 

 

2021 ff.

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu Vorlage PS-013-2021 (359 KB)