Vorlage - BR-056/2021

 
 
Betreff: Hygienekonzept zur außerschulischen Nutzung der Turnhalle
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:52.21
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Information
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.09.2021 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu BR-056/2021
Anlage 2 zu BR-056/2021

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Britz beschließt das Hygienekonzept zur außerschulischen Nutzung der Turnhalle entsprechend der Anlage 1.

 

Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechend der pandemischen Lage dass vorliegende Hygienekonzept der dann geltenden Umgangsverordnung / Eindämmungsverordnung anzupassen und gegebenenfalls die Nutzung der Turnhalle für die außerschulische Nutzung zu untersagen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Öffnung der Turnhalle der Gemeinde Britz zur außerschulischen Nutzung wird grundlegend durch die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV), das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.

Aktuell gilt laut der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - 2. SARS-CoV-2-UmgV) § 16 Sport vom 29. Juli 2021 folgendes:

In öffentlichen und privaten Sportanlagen ist die Sportausübung in geschlossenen Räumen zulässig, wenn die Betreiberin oder der Betreiber auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts (Anlage 1):

  • den Zutritt und Aufenthalt steuert,
  • bei Inzidenzen ab 20 nur Personen den Zutritt gewährt, die einen Negativ-Test vorlegen (ab 12 Jahren) oder geimpft oder genesen sind; nicht volljährige Sportausübende können als Nachweis eine von einer sorgeberechtigten Person unterzeichnete Bescheinigung vorlegen (über das Ergebnis des Selbsttests),
  • die Kontaktnachverfolgung ermöglicht,
  • die Einhaltung des Abstandsgebots außerhalb der Sportausübung sicherstellt,
  • das Tragen einer Maske in den Umkleideräumen umsetzt (die Maskenpflicht gilt erst ab 6 Jahren),
  • den Austausch der Raumluft vorsieht.

Für den kontaktlosen Sport gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen genutzt werden.

Kontaktsport in geschlossenen Räumen
Für Kontaktsport in geschlossenen Räumen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für kontaktfreien Sport Indoor (Hygienekonzept etc.). Allerdings gilt zusätzlich:

  • Auch bei Inzidenz unter 20 ist ein Negativ-Test (ab 12 Jahren) oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können statt eines Negativ-Tests ein Selbsttestergebnis vorlegen, unterzeichnet von den Eltern.
  • Die Personenzahl ist auf 30 Sportausübende, die gemeinsam Kontaktsport ausüben (= 30 je Gruppe), begrenzt, wobei Genesene und Geimpfte nicht mitzählen.

 

Neben dem individuellen Hygienekonzept, welches die Gemeinde Britz als Betreiber vorzulegen hat, haben die Nutzer (z.B. Sportverein) je nach Kurs bzw. Sportart zur Genehmigung der außerschulischen Nutzung der Sporthalle ein zusätzliches Hygienekonzept vorzulegen, welches die aktuellen Bestimmungen durch die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV), das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in der jeweils geltenden Fassung regelt. Der Verwaltung liegen aktuell drei Hygienekonzepte von Nutzern der Halle vor (Anlage 2).

 

Nach etwaigem Beschluss über das Hygienekonzept zur außerschulischen Nutzung der Turnhalle werden alle bisherigen Nutzer aufgefordert, ein zusätzliches Hygienekonzept vorzulegen, sodass Allen die Möglichkeit offeriert wird, die Halle, auf Antrag, wieder zu nutzen.  

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu BR-056/2021 (70 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu BR-056/2021 (1012 KB)