Vorlage - BR-056/2021
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt das Hygienekonzept zur außerschulischen Nutzung der Turnhalle entsprechend der Anlage 1.
Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechend der pandemischen Lage dass vorliegende Hygienekonzept der dann geltenden Umgangsverordnung / Eindämmungsverordnung anzupassen und gegebenenfalls die Nutzung der Turnhalle für die außerschulische Nutzung zu untersagen.
Sachverhalt:
Die Öffnung der Turnhalle der Gemeinde Britz zur außerschulischen Nutzung wird grundlegend durch die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV), das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Aktuell gilt laut der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - 2. SARS-CoV-2-UmgV) § 16 Sport vom 29. Juli 2021 folgendes: In öffentlichen und privaten Sportanlagen ist die Sportausübung in geschlossenen Räumen zulässig, wenn die Betreiberin oder der Betreiber auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts (Anlage 1):
Für den kontaktlosen Sport gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen genutzt werden. Kontaktsport in geschlossenen Räumen
Neben dem individuellen Hygienekonzept, welches die Gemeinde Britz als Betreiber vorzulegen hat, haben die Nutzer (z.B. Sportverein) je nach Kurs bzw. Sportart zur Genehmigung der außerschulischen Nutzung der Sporthalle ein zusätzliches Hygienekonzept vorzulegen, welches die aktuellen Bestimmungen durch die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV), das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in der jeweils geltenden Fassung regelt. Der Verwaltung liegen aktuell drei Hygienekonzepte von Nutzern der Halle vor (Anlage 2).
Nach etwaigem Beschluss über das Hygienekonzept zur außerschulischen Nutzung der Turnhalle werden alle bisherigen Nutzer aufgefordert, ein zusätzliches Hygienekonzept vorzulegen, sodass Allen die Möglichkeit offeriert wird, die Halle, auf Antrag, wieder zu nutzen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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