Vorlage - LI-042/2014
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In Umsetzung des Beschlusses LI-27/2013 gewährt die Gemeindevertretung Liepe aus ihrem Haushalt 2014 dem örtlich eingetragenen Verein „SC 49 Liepe e.V.“ einen zweckgebundenen Zuschuss für die Finanzierung der o.g. Betriebskosten 2014 in Höhe von 500,00 EUR.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Gemäß den Zuwendungsrichtlinien für die Förderung örtlicher und eingetragener Vereine (Beschluss der Gemeindevertretung Liepe vom 03.12.2013) liegt der Sitzung ein form- und fristgemäßer Antrag, der die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, zur Entscheidung vor: Die Sportgemeinschaft 49 Liepe e.V. beantragt für die Deckung der Betriebskosten (Elt., Gas, Wasser/Abwasser) des Sportlerheimes einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 650,00 EUR. Die jährlichen Gesamtkosten dieser Betriebskosten in Höhe von ca. 3.800,00 EUR werden vom Antragsteller ohne weitere Förderung selbst getragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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