Vorlage - BR-057/2021
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die 1. Änderung des Nutzungsvertrages mit der Musikschule Fröhlich (Anlage 3)
Sachverhalt:
Die Nutzung der Räumlichkeiten in der Max-Kienitz Grundschule durch die Musikschule Fröhlich wurde in der Nutzungsvereinbarung vom 28. September 2018 geregelt (Anlage 1).
Frau Gründel, Geschäftsführerin der Musikschule Fröhlich, kündigte die Nutzungsvereinbarung (Anlage 2), da sich die Nutzungszeiten verringern.
Die Kündigung solle zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Laut § 3 Absatz 2 der Nutzungsvereinbarung verlängert sich die Vereinbarung jeweils um ein Schuljahr, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung von Frau Gründel kam am 01.07.2021, somit wäre diese erst zum 30.06.2022 wirksam.
Nach Rücksprache mit Frau Gründel wurde sich darauf verständigt, dass ihr Anliegen zur Änderung der Nutzungszeit und des Nutzungsentgelts weniger einer Kündigung entspricht. Es empfiehlt sich daher, die bestehende Nutzungsvereinbarung hinsichtlich des angepassten Nutzungsentgeltes und der geänderten Nutzungszeit anzupassen (Anlage 3).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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