Vorlage - NI-027/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, dem Verein SV Grün/Weiß Niederfinow e.V., einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zu den Betriebskosten für das Haushaltsjahr 2022 zu gewähren. Der Sportverein SV Grün/Weiß Niederfinow stellte mit Datum des 20. August 2021(Anlage 1) einen Antrag auf Bezuschussung der Betriebskosten auf dem Sportplatz Niederfinow in Höhe von 2.500,00 €
Gemäß § 3 Nr. 2 des Nutzungsvertrages zur Benutzung des Sportplatzes Niederfinow vom 13. Februar 2003 werden die Betriebskosten von der Gemeinde festgesetzt und sind vom Nutzer zu tragen. Dem Nutzer kann von der Gemeindevertretung Niederfinow auf Antrag eine Zuschussförderung bis höchstens 2.000,00 € jährlich gewährt werden. Der entsprechende begründete Antrag ist der Gemeinde bis spätestens 1. Oktober für das Folgejahr in schriftlicher Form vorzulegen.
Empfehlung der Verwaltung: Eine Deckung ist aufgrund der noch anstehenden Aufgaben der Gemeinde Niederfinow aus dem Haushalt des Jahres 2022 möglich. D.h. dem über den bezuschussten Betrag von 2.000,00 € hinausgehende Betrag für 2022 in Höhe von 500,00 € kann vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Niederfinow entsprochen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |