Vorlage - LI-028/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 79.657,28 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 14,16 EUR.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Liepe zum 31.12.2020 wurde am 27.07.2021 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 01.09.2021 befindet, dass der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurde, der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen für den Jahresabschluss 2020 eingehalten worden sind, der Rechenschaftsbericht 2020 im Einklang mit dem Jahresabschluss 2020 steht und eine zutreffende Darstellung der Lage der Gemeinde gibt und dass der Jahresabschluss 2020 systematisch und rechnerisch richtig aufgestellt wurde.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Liepe am 01.09.2021 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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