Vorlage - AA-045/2021

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Kommunalausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Kommunalausschuss Amt Entscheidung
23.09.2021 
Kommunalausschuss Amt ungeändert beschlossen   

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Der Kommunalausschuss des Amtsausschusses wählt aus seiner Mitte

 

 

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zum/zur Stellvertreter/in des Vorsitzenden.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-032/2019 unter anderem die Bildung eines Kommunalausschusses beschlossen.

 

Bisher hat der Ausschuss noch keine Stellvertretung für den Vorsitzenden gewählt.

 

Ein beratender Ausschuss kann nach § 43 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 20 Euro pro Jahr

1110101-10100-5421000

2021-2024

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

20 Euro pro Vertretung des Vorsitzenden, gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 Entschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen