Vorlage - AA-045/2021
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Der Kommunalausschuss des Amtsausschusses wählt aus seiner Mitte
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zum/zur Stellvertreter/in des Vorsitzenden.
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-032/2019 unter anderem die Bildung eines Kommunalausschusses beschlossen.
Bisher hat der Ausschuss noch keine Stellvertretung für den Vorsitzenden gewählt.
Ein beratender Ausschuss kann nach § 43 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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