Vorlage - LI-030/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Richtlinie der Gemeinde Liepe zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“. Die Gemeinde Liepe ist sich der Bedeutung ihrer Vereine im Hinblick auf deren Tätigkeiten für das Gemeinwesen bewusst und sieht es als ihre Aufgabe an, die Vereinsarbeit und damit auch die Vielfalt der Vereinsarbeit zu fördern. Die Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg wurde durch die Gemeindevertretung Liepe mit der Erarbeitung einer Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“ beauftragt (Anlage 1). Die in der Vereinsförderrichtlinie benannten Anlagen (Antragsformular, Allgemeine Nebenbestimmungen, Merkblatt für Antragsteller) wurden bereits erarbeitet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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