Vorlage - LS-027/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Richtlinie der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“. Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist sich der Bedeutung ihrer Vereine im Hinblick auf deren Tätigkeiten für das Gemeinwesen bewusst und sieht es als ihre Aufgabe an, die Vereinsarbeit und damit auch die Vielfalt der Vereinsarbeit zu fördern. Die Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg wurde durch die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen mit der Erarbeitung einer Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“ beauftragt (Anlage 1). Die in der Vereinsförderrichtlinie benannten Anlagen (Antragsformular, Allgemeine Nebenbestimmungen, Merkblatt für Antragsteller) wurden bereits erarbeitet. Das Begegnungszentrum erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 8.212,00 €. Aufgrund der angespannten Hauhaltssituation der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen steht für das Haushaltsjahr 2022 lediglich ein Betrag in Höhe von 1.000,00 € für die Vereinsförderung anderer Vereine zur Verfügung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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