Vorlage - CH-068/2021
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Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenabschnitt entlang der Grundstücke „Am Kirchplatz 2 und 4“ im Ortsteil Senftenhütte in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsgebührensatzung mit aufzunehmen und hier ebenso wie die anderen Senftenhütter Straßen der Zone II zuzuordnen.
Sachverhalt:
Der benannte Straßenabschnitt lag zum Zeitpunkt der Erstfassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzungen (beide erlangten am 01.01.2005 Gültigkeit) in dörflicher Randlage. Die Ortsverbindung von Senftenhütte nach Golzow bestand seinerzeit aus einem Feldweg. Im Jahr 2011 erfolgte der Ausbau der Ortsverbindungsstraße Golzow- Senftenhütte womit auch die Straße entlang der Grundstücke "Am Kirchplatz 2 und 4" maßgeblich an Bedeutung gewonnen hat. Mittlerweile passiert diesen Straßenabschnitt nicht nur der Auto- und Güterverkehr Richtung Golzow/ Britz/ Eberswalde sondern auch der ÖPNV einschließlich des Schulbusverkehrs. Der Ortsbeirat erteilte hierzu in seiner Sitzung am 08.09.2021 ein positives Votum.
Ergänzender Hinweis der Verwaltung: Die Satzung der Gemeinde Chorin über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Chorin (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.2004 wurde im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg, amtliches Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Chorin, 1. Jahrgang, Ausgabe Nr. 7/2004 am 17.12.2004 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde dort die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Chorin (Straßenreinigungsgebührensatzung) öffentlich bekannt gemacht. Beide Satzungen werden gegenwärtig mit dem Ziel der Inkraftsetzung zum 01.01.2022 überarbeitet und aktualisiert. Die Beschlussentscheidung soll darin einfließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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