Vorlage - CH-068/2021

 
 
Betreff: Aufnahme von Straßenabschnitten in das Straßenverzeichnis der Satzung über Straßenreinigung/Winterdienst der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Dr. Conrad/Horst
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.09.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021_09_16_15_46_05

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Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenabschnitt entlang der Grundstücke „Am Kirchplatz 2 und 4“ im Ortsteil Senftenhütte in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsgebührensatzung mit aufzunehmen und hier ebenso wie die anderen Senftenhütter Straßen der Zone II zuzuordnen.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der benannte Straßenabschnitt lag zum Zeitpunkt der Erstfassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzungen (beide erlangten am 01.01.2005 Gültigkeit) in dörflicher Randlage. Die Ortsverbindung von Senftenhütte nach Golzow bestand seinerzeit aus einem Feldweg. Im Jahr 2011 erfolgte der Ausbau der Ortsverbindungsstraße Golzow- Senftenhütte womit auch die Straße entlang der Grundstücke "Am Kirchplatz 2 und 4" maßgeblich an Bedeutung gewonnen hat. Mittlerweile passiert diesen Straßenabschnitt nicht nur der Auto- und Güterverkehr Richtung Golzow/ Britz/ Eberswalde sondern auch der ÖPNV einschließlich des Schulbusverkehrs. Der Ortsbeirat erteilte hierzu in seiner Sitzung am 08.09.2021 ein positives Votum.

 

Ergänzender Hinweis der Verwaltung:

Die Satzung der Gemeinde Chorin über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Chorin (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.2004 wurde im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg, amtliches Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Chorin, 1. Jahrgang, Ausgabe Nr. 7/2004 am 17.12.2004 öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig wurde dort die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Chorin (Straßenreinigungsgebührensatzung) öffentlich bekannt gemacht.

Beide Satzungen werden gegenwärtig mit dem Ziel der Inkraftsetzung zum 01.01.2022 überarbeitet und aktualisiert. Die Beschlussentscheidung soll darin einfließen. 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021_09_16_15_46_05 (208 KB)