Vorlage - LI-044/2014

 
 
Betreff: Anhörung Aufhebung der Entschädigungssatzung - weitere Verfahrensweise
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Ulrich HehenkampAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
02.12.2014 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2014-10-27 Anhörung Aufhebung Aufwandentschädigung Liepe

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf, Frankfurt (Oder), die Gemeinde Liepe im weiteren Verfahren zur Aufforderung des Landkreises Barnim vom 28.10.2014 zur Aufhebung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Liepe, Beschluss vom 08.04.2014, zu beraten und vertreten.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.10.2014 (Anlage) hat der Landkreis mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, zur Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Liepe, Beschluss vom 08.04.2014, folgende rechtsaufsichtsbehördliche Entscheidung zu treffen:

 

        Die Gemeinde Liepe hat bis zum 15.12.2014 eine Satzung zur Aufhebung der Entschädigungssatzung zu erlassen.

        Sollte dieser Beschluss nicht gefasst werden, wird eine Ersatzvornahme zur Aufhebung angedroht.

 

Mit dem Schreiben gibt die Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde bis zum 20.11.2014 die Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Mit Schreiben vom 07.11.2014 wurde durch die Amtsverwaltung um Fristverlängerung für die Stellungnahme gebeten, dem mit Schreiben vom 17.11.2014 stattgegeben wurde. Stellung ist jetzt bis zum 30.12.2014 zu nehmen.

 

Der Rechtsstandpunkt der Kommunalaufsicht kann so nicht geteilt werden. Daher wird seitens der Amtsverwaltung der Vorschlag unterbreitet, dass sich die Gemeinde eines Rechtsanwaltes als Berater und zur gerichtlichen Vertretung bei der Durchsetzung seiner Rechte bedient.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

bis 4.000 €

50100

2015

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Sind als Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren (Prozesskosten) in den Haushalt 2015 aufzunehmen.

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Ulrich Hehenkamp

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-10-27 Anhörung Aufhebung Aufwandentschädigung Liepe (1693 KB)