Vorlage - LI-044/2014
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf, Frankfurt (Oder), die Gemeinde Liepe im weiteren Verfahren zur Aufforderung des Landkreises Barnim vom 28.10.2014 zur Aufhebung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Liepe, Beschluss vom 08.04.2014, zu beraten und vertreten.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Mit Schreiben vom 27.10.2014 (Anlage) hat der Landkreis mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, zur Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Liepe, Beschluss vom 08.04.2014, folgende rechtsaufsichtsbehördliche Entscheidung zu treffen:
Die Gemeinde Liepe hat bis zum 15.12.2014 eine Satzung zur Aufhebung der Entschädigungssatzung zu erlassen. Sollte dieser Beschluss nicht gefasst werden, wird eine Ersatzvornahme zur Aufhebung angedroht.
Mit dem Schreiben gibt die Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde bis zum 20.11.2014 die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mit Schreiben vom 07.11.2014 wurde durch die Amtsverwaltung um Fristverlängerung für die Stellungnahme gebeten, dem mit Schreiben vom 17.11.2014 stattgegeben wurde. Stellung ist jetzt bis zum 30.12.2014 zu nehmen.
Der Rechtsstandpunkt der Kommunalaufsicht kann so nicht geteilt werden. Daher wird seitens der Amtsverwaltung der Vorschlag unterbreitet, dass sich die Gemeinde eines Rechtsanwaltes als Berater und zur gerichtlichen Vertretung bei der Durchsetzung seiner Rechte bedient.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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