Vorlage - CH-072/2021 IV
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Sachverhalt:
Ende 2020 wurde durch Anwohner der Straße „Lichterfelder Weg“ im Choriner Ortsteil Golzow die massive Zunahme des Fahrzeugverkehrs in Form von Lastkraftwagen (Lkw) und Traktoren der Verwaltung gemeldet. Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung Golzow am 06.10.2020 wurde ein Schreiben an die Verwaltung übergeben, wo die Hinweise niedergeschrieben wurden. Konkret wurden die Anzahl und die Art der Fahrzeuge erfasst. Eine beigefügte Unterschriftenliste sollte der Beschwerde Nachdruck verleihen.
Durch die Verwaltung wurde die Beschwerde geprüft. Um einen besseren Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort zur erhalten, fand am 21.10.2020 ein Vor-Ort-Termin im „Lichterfelder Weg“ in Golzow statt. Für eine objektive Meinungsbildung und zum Abwägen etwaiger Maßnahmen wurden folgende Institutionen bzw. Personengruppen eingeladen und sind vor Ort erschienen:
- Polizei Brandenburg - Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim - Anwohnerinnen und Anwohner der Straße „Lichterfelder Weg“ - Ortsvorsteher des Ortsteils Golzow - Ordnungsamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Die Anwohnerinnen und Anwohner erklärten die unerträgliche Lärmbelästigung durch die hohe Anzahl an Lkw und Traktoren, welche permanent den Weg von oder zur Siloanlage nutzen. Es wurden Maßnahmen gefordert, die den Verkehr begrenzen oder über andere Wege umleiten. Aus Sicht des Ortsvorstehers wurde der „Lichterfelder Weg“ als „Anliegerstraße“ deklariert, welche den enormeren Lasten der Lkw nicht gewachsen sei. Nicht nur das Gewicht der Fahrzeuge stellt ein Problem dar, vielmehr sei es die Anzahl der Fahrten. Auch der Ortsvorsteher sprach sich für Maßnahmen zur Regulierung aus. Im Verlauf des Termins wurde nach Lösungen gesucht, um die Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner erträglicher zu machen. Das Ordnungsamt wies daraufhin, dass die Gemeinde Chorin von der Landwirtschaft geprägt ist. Viele landwirtschaftliche Unternehmen haben in der Gemeinde ihren Sitz und nutzen folglich die vorhandene Infrastruktur. Wege und Straßen in den Ortsteilen wurden seit Jahrzehnten genutzt und werden auch künftig durch landwirtschaftliche Fahrzeuge beansprucht. Beim Vor-Ort-Termin sind Fragen aufgetreten, die es im Nachgang zu klären galt.
Die o. g. Punkte wurden im Laufe der Prüfung eruiert und brachten folgende Erkenntnisse:
Zu 1. Nach Auskunft des Bauamtes liegt eine Widmung der Straße „Lichterfelder Weg“ vor und endet kurz hinter der Wohnbebauung (Ortstafel) in Richtung Blütenberg. Hinter der Ortstafel endet folglich die öffentliche Straße.
Zu 2. Eine Meinungsbildung zur Teileinziehung wurde bislang nicht abgefragt.
Zu 3. Mit Stand vom 12.11.2020 wurde der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) mitgeteilt, dass durch die Gemeinde Chorin die Aufstellung des Verkehrszeichens 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) in Höhe der Ortstafel im „Lichterfelder Weg“ beabsichtigt ist. Mit der Aufstellung des Vz. wird die Straße zur Sackgasse mit einer Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer. Am 09.12.2020 wurde die v. g. Information in einem Antrag zur Aufstellung von Verkehrszeichen zusammengefasst und an die SVB übermittelt. Nach erfolgter Prüfung wurden die gewünschten Verkehrszeichen am 19.04.2021 angeordnet. Die Verkehrszeichen wurden beschafft und aufgestellt. Eine Verbesserung der Situation konnte durch die Anwohner nicht beobachtet werden.
Zu 4. Die Absperrung von nicht gewidmeten und folglich nicht öffentlichen Wegen ist möglich. Die Absperrung muss jederzeit gut erkennbar sein und darf vor allem in der Dunkelheit nicht zur Gefahr für Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger werden.
Zu 5. Für den bebauten Teil des Lichterfelder Weges wurde ein Tragfähigkeitsgutachten erstellt. Aus diesem geht hervor, dass die Fahrbahn und der Untergrund für eine Verkehrsbelastung von < 3,5 t geeignet sind. Es wird empfohlen, die Straße zu ertüchtigen oder eine Teileinziehung (Beschränkung der Tonnage) vorzunehmen.
Nachdem weitere Unterlagen gesichtet wurden, wurde für die Siloanlage am „Lichterfelder Weg“ zwischen dem Ortsteil Golzow und Blütenberg eine Baugenehmigung gefunden. Aus dieser Genehmigung von 1994 geht hervor, dass diese Anlage zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen und zur Zwischenlagerung von Klärschwamm genutzt werden kann. Als Erschließungsstraße wird die „Pflasterstraße“ (Lichterfelder Weg) genannt. Im Jahre 2009 wurde für die v. g. Anlage eine weitere Genehmigung für einen neuen Nutzer erteilt. Für beide Genehmigungsprozesse war die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich und wurde erteilt. Im August 2020 wurde die Nutzungsänderung der Anlage bei Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU Bbg) angezeigt. Nunmehr soll die Anlage auch zum Silieren von Maishäcksel genutzt werden. Eine Genehmigung des LfU Bbg ist dafür nicht erforderlich. Das Bauordnungsamt des Landkreises Barnim wurde über die derzeitige Nutzung der Siloanlage informiert. Diese prüft derzeit, ob die Nutzung der Anlage der Genehmigung entspricht.
Da aktuell nicht mitgeteilt werden kann, ob die Siloanlage entsprechend der baurechtlichen Vorgaben genutzt wird und sich die Anlage hinter dem ursprünglich angenommenen Ende der gewidmeten Straße befindet, muss die Aufstellung der Verkehrszeichen und eine mögliche Absperrung der Straße neu beurteilt werden. Nach aktueller Einschätzung ist dem Eigentümer der Siloanlage die Zufahrt über den „Lichterfelder Weg“ zu gewährleisten. Die angebrachten Verkehrszeichen sind zu entfernen, eine Absperrung der Straße ist nicht möglich.
(Blau: genehmigte Anlage; Grün: Erschließungsstraße gem. Genehmigung; Rot: Ende der Widmung)
Eine Entlastung der Anwohner bei gleichzeitiger Nutzung der Siloanlage kann aus nur erfolgen, wenn die Fahrzeuge alternative Routen zum Anliefern bzw. zum Abtransport nutzen. Eine Einbahnstraßenregelung vom Ortsausgang Golzow in Richtung Blütenberg könnte eingerichtet werden. So könnte die Anzahl der Fahrzeuge halbiert werden. Zu bedenken ist, dass durch eine etwaige Einbahnstraßenregelung eine deutlich längere Fahrstrecke für die Fahrzeuge anfallen wird. Die dabei entstehenden Emissionen (Abgase, Reifenabrieb u. Ä.) sowie die Mehrbelastung der Anwohner in der Gemeinde Britz müssen bei einer Einbahnstraßenregelung berücksichtig werden. Bei der aktuellen Zufahrt von der L23 über den „Lichterfelder Weg“ bis zur Siloanlage fällt eine ungefähre Fahrstecke (hin und zurück) von 1.720 m an. Sollte ein Einbahnstraßenregelung zum Tragen kommen, sind Fahrzeuge gezwungen den „Lichterfelder Weg“ bis zum „Blütenberger Weg“ zu nutzen um dann Richtung Britz über die L23 bis nach Golzow zu fahren. Die Fahrtstecke beträgt hierbei in etwa 6.320 m und stellt somit eine Zunahme der Strecke von 5.460 m dar. Weiterhin ist zu beachten, dass die Gemeinde Britz im Anhörungs-/ Genehmigungsverfahren der Siloanlage nicht involviert war, da die Zuwegung über den „Lichterfelder Weg“ erfolgen sollte. Für die Einrichtung dieser Einbahnstraßenregelung ist die Zustimmung der Gemeinde Britz erforderlich.
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