Vorlage - OD-070/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg benennt
Herrn/Frau ________________________________________
als Mitglied des Entwicklungsausschusses.
Sachverhalt:
Herr Harry Gramss, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Oderberg, erklärte auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2021 mündlich seinen Rücktritt als Mitglied des Entwicklungsausschusses. Diese Position ist somit nachzubesetzen.
Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. So lange in der Stadtverordnetenversammlung keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Die Benennung der Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Der Entwicklungsausschuss besteht gemäß Beschluss OD-046/2019 vom 24. Juni 2019 aus sieben Mitgliedern und höchstens sieben sachkundigen Einwohnern (derzeit: vier sachkundige Einwohner).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |