Vorlage - BR-065/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt in Abänderung des Beschlusses BR-026/2020 die Änderung des Zuwendungszweckes für das Haushaltsjahr 2021. .
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Beschlusses BR-026/2020 der Gemeindevertretung Britz vom 28. September 2020 wurde für den Verein „LineDance Friends e.V.“ eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 500,00 € für den Maßnahmezeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 beschlossen.
Die Mittel wurden zur Mitfinanzierung folgender Vereinsvorhaben gewährt:
- Kauf von Westernblusen - Vereinsfahrt.
Mit der Übermittlung des Verwendungsnachweises vom 21.September 2021 (Anlage 2) teilte der Verein mit, dass bedingt durch die „Corona Pandemie“ keine Auftritte sowie Fahrten möglich waren. Der Verein änderte somit eigenständig sein Vereinsvorhaben (Durchführung Workshop) zum Ankauf von:
Der Verein bittet der Änderung des Zuwendungszweckes statt zu geben und die Überweisung in Höhe von 500,00 € zu tätigen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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