Vorlage - OD-062/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bildung folgender Fachausschüsse ab dem 01.01.2015 mit der Besetzungsstärke von:
Name des Fachausschusses Anzahl Anzahl der Mitglieder der sachk. EW
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Bildung von Ausschüssen obliegt der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung (§ 43 Abs. 1 BbgKVerf).
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hat hierzu im § 17 ihrer Geschäftsordnung vom 12.02.2009 geregelt, dass zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung Fachausschüsse gebildet werden können.
Auf der konstituierenden Sitzung am 18.06.2014 fassten die Stadtverordneten den Beschluss über folgende Ausschüsse:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2014 wurde angeregt, künftig statt des Bau- und Finanzausschusses einen Bauausschuss und einen Finanzausschuss zu bilden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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