Vorlage - PS-018/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt, die Bauleistungen für den Ausbau des Gehwegs an der Lüdersdorfer Straße im OT Parstein einschließlich der Erneuerung der Bushaltestellen auszuschreiben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren. Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee hat in der Sitzung am 08.05.2017 beschlossen, den Gehweg an der Lüdersdorfer Straße (L283) sowie den Gehweg an der Angermünder/Oderberger Straße (B158) im OT Parstein auf Grundlage der geplanten Ausbauvariante II auszubauen. Der Ausbau beinhaltet auch die Erneuerung der Bushaltestellen in diesen Bereichen.
Da die für den Ausbau der Gehwege an der Angermünder/Oderberger Straße und an der Lüdersdorfer Straße im OT Parstein beantragten Fördermittel durch den Landesbetrieb für Straßenwesen nicht bewilligt wurden, wurde auf Grundlage des Beschlusses vom 14.09.2020 der Antrag an den Landkreis Barnim gestellt, die der Gemeinde bewilligten Mittel aus dem Investitionsprogramm für ländliche Räume nunmehr gänzlich für den Gehwegbau in der Lüdersdorfer Straße verwenden zu dürfen. Diesem Antrag wurde durch den Landkreis Barnim entsprochen.
Die Planung für den Ausbau des Gehwegs an der Lüdersdorfer Straße wurde entsprechend des beschlossenen Bauprogramms nunmehr bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) durch das beauftragte Planungsbüro vorangetrieben.
Änderungen aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange im Zuge der Genehmigungsplanung haben sich nicht ergeben.
Da auch die Haushaltsmittel im Haushalt der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt sind, liegen alle Voraussetzungen für die Ausschreibung der Bauleistungen für diese Baumaßnahme vor.
Nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen zum Jahresende 2021 sollen diese dann in 2022 umgesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |