Vorlage - HO-014/2021

 
 
Betreff: Errichtung Spielplatz Hohenfinow - Grundsatzbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
21.10.2021 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf dem Grundstück der Gemeinde Hohenfinow: Gemarkung Hohenfinow, Flur 5, Flurstück 30/2 einen Spielplatz zu errichten. Der Amtsdirektor wird beauftragt die Kinder und Jugendlichen gemäß § 8 Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 22.02.2019 zu beteiligen, einen Förderantrag zur Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beim Landesamtes für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau (LELF) zu stellen, die notwendigen Mittel im Haushalt des Haushaltsjahres 2022 zu veranschlagen und die Umwidmung der für das Lindenblütenfest 2021 veranschlagten Haushaltsmittel und deren Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 zu veranlassen.

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Die Gemeinde Hohenfinow hält die Errichtung eines kombinierten Spielplatzes hinter dem Billardclub Sportverein Hohenfinow e.V. für erforderlich. Da ein Spielplatz die Belange der Kinder und Jugendlichen tangiert, sind diese bei der Angelegenheit nach § 18 a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zu beteiligen. Nach § 8 Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenfinow entscheidet die Gemeindevertretung über die Durchführung einer solchen Maßnahme. In dem Beschluss sind Form und Einzelheiten der Mitwirkung festzulegen. Die Finanzierung der Spielgeräte soll über das LEADER-Förderprojekt zur Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau (LELF) erfolgen. Im Vorfeld wird dazu eine Projektbewertung der LAG Barnim e.V. zu den Kriterien der Regionalen Entwicklungstrategie (RES) erfolgen. Der maximale Fördersatz beträgt dabei 75 % bei einem Eigenanteil von 25 % für die Gemeinde Hohenfinow. Für die Errichtung des Spielplatzes ist eine entsprechende Baugenehmigung erforderlich.

 

Es wird in Betracht gezogen, den Spielplatz auf dem Grundstück: Gemarkung Hohenfinow, Flur 5, Flurstück 30/2 errichten. Das Flurstück liegt im Eigentum der Gemeinde Hohenfinow.

 

Gemarkung Hohenfinow, Flur 5, Flurstück 30/2                                                                                 Quelle: Brandenburg Viewer

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Auszahlungen

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

 

Haushaltsansatz: 2022

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

2810101-40100-5271600 (HAR)

(Lindenblütenfest)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen