Vorlage - HO-015/2021 IV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow hat auf ihrer Sitzung am 17.06.2021 den Beschluss HO-002/2021 gefasst, mit dem die Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf den kommunalen Straßen in der Gemeinde Hohenfinow ausgeschrieben werden sollten.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung erfolgte am 19.08.2021 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost). Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung gestellt.
Zur Submission, die am 01.10.2021 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 3 Angebote vor.
Gemäß den nachstehenden Wertungsstufen erfolgte eine Wertung der einzelnen Angebote:
1. Wertungsstufe - Formelle Angebotsprüfung 2. Wertungsstufe – Eignungsprüfung (Fachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) 3. Wertungsstufe – Prüfung der Angebote 4. Wertungsstufe – Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote gemäß den Ausschreibungsrichtlinien gültig sind. Ausschlusskriterien liegen nicht vor.
Die geforderten Eignungsnachweise und Bescheinigungen der Bieter liegen vollständig vor. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel. Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.
Da neben der Preisgestaltung auch das eingesetzte Personal und die Entfernung zum Einsatzort als Zuschlagskriterien mit ausgeschrieben wurden, ergibt sich für das Los 1 der Ausschreibung – Hohenfinow – nachstehende Gewichtung:
Nach Auswertung aller Zuschlagskriterien ist festzustellen, dass das Angebot von Bieter 2 nicht nur das günstigste, sondern auch das wirtschaftlichste Angebot in diesem Vergabeverfahren darstellt. Daher wurde gemäß den Festlegungen im Beschluss HO-002/2021 der Zuschlag auf das Angebot von Bieter 2, die Kommunal- und Infrastrukturservice GmbH, Walzwerkstraße 1, 16227 Eberswalde, erteilt.
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