Vorlage - LS-031/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, vorbehaltlich der Bewilligung der Verlängerung des Maßnahmen- und Bewilligungszeitraumes des Zuwendungsbescheides des Landkreis Barnim vom 31.03.2021, die:
Durch die Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg wurde im Oktober 2020 für das Jahr 2021 beim Landkreis Barnim Zuwendungen für die Förderung von Haltestellen beantragt. Geplant war die Errichtung von zwei Unterständen (an der Haltestelle in der Straße Elsengrund/Kastanienallee und an der Haltestelle in der Straße Elsengrund am Ortseingang Stolzenhagen) sowie die Errichtung eines barrierefreien Auftritts an der Haltestelle in der Straße Elsengrund am Ortseingang Stolzenhagen.
Grund für die geplante Maßnahme ist, dass die Unterstände an beiden Haltestellen sehr baufällig sind und ein barrierefreier Auftritt an der Haltestelle in der Straße Elsengrund am Ortseingang Stolzenhagen bislang nicht vorhanden ist.
Gemäß dem Fördermittelbescheid des Landkreis Barnim vom 31.03.2021 wurden der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, für die Errichtung der Unterstände sowie eines barrierefreien Auftritts, Mittel in Höhe von 18.207,- € bewilligt. Weiterhin sind im Haushalt der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2021 zur Erneuerung von Bushaltestellen im Ortsteil Stolzenhagen 47.000,- € verfügbar.
Im Zuge der beabsichtigten Maßnahmen wurde vom Ortsteil Stolzenhagen der Wunsch geäußert, die Haltestelle in der Straße Elsengrund/Kastanienallee zu versetzen. In mehreren Vor-Ort-Terminen (im März und Mai 2021) wurde die vorhandene Haltestelle besichtigt und ein neuer Standort geprüft.
Der neue Standort befindet sich ca. 10 Meter in Richtung „Geologischen Garten“ und ist im Eigentum der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen. Es ist beabsichtigt die Bushaltestelle einschließlich einer barrierefreien Auftrittsfläche sowie einem Unterstand baulich herzurichten. Bei einer gemeinsamen Vor-Ort-Besichtigung mit der Barnimer Busgesellschaft mbH im Mai 2021 wurde der neue Standort, aufgrund einer Probefahrt mit einem Bus, für geeignet erklärt. Im Zuge der Probefahrt mit dem Bus wurde festgestellt, dass die vorhandene Wendeschleife (Einmündung Elsengrund/Kastanienallee) angepasst werden muss. Die Wendeschleife muss so angepasst werden, dass der Bus in einem Zug wenden kann und nicht noch einmal zurücksetzen muss. Vor Ort wurde auch festgestellt, dass die vorhandenen Palisaden marode sind. Die vorhandene Parktasche entlang der Straße Elsengrund würde bei der Versetzung der Bushaltestelle entfallen.
Eine abschließende Entscheidung zur Versetzung der Bushaltestelle in der Straße Elsengrund/Kastanienallee konnte wegen weiterem Klärungsbedarfes, hinsichtlich der Nutzung des derzeitigen Standortes, bislang nicht getroffen werden. Sofern die Gemeindevertretung die Versetzung der Bushaltestelle in der Straße Elsengrund/Kastanienallee beschließt, würde in diesem Fall die Haltestelle am Ortseingang Stolzenhagen in ihrem derzeitigen Zustand verbleiben.
Sofern die Bushaltestelle nicht verlegt werden soll, ist beabsichtigt lediglich die vorhandenen Unterstände zu entfernen und durch neue Unterstände zu ersetzen. Eine barrierefreie Auftrittsfläche an der Haltestelle in der Straße Elsengrund am Ortseingang Stolzenhagen wäre zu errichten.
Gemäß dem Fördermittelbescheid des Landkreis Barnim vom 31.03.2021, zur Förderung von Haltestellen, endet der Maßnahmen- und Bewilligungszeitraum am 31.12.2021.
Inwieweit die Fördermittel vom Landkreis Barnim in das Jahr 2022 übertragen werden können und ob die Fördermittel ggf. ausschließlich für die Variante 1 „Versetzung der Haltestelle in der Straße Elsengrund/Kastanienallee“ verwendet werden können, muss nach entsprechender Beschlussfassung der Gemeindevertretung, mit dem Landkreis Barnim geklärt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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