Vorlage - AA-048/2021
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Der Amtsausschuss beschließt die Verwendung der Fördermittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik in Höhe von 47.900,00 € für die Unterstützungsangebote:
Unterstützer und Angehörige,
und beauftragt den Amtsdirektor die Umsetzung mit den Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zur „Pflege vor Ort“ vertraglich zu vereinbaren.
Im April 2021 ist das Landesförderprogramm "Pflege vor Ort" vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) gestartet. Verbunden mit dem Ziel, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bei der Bewältigung der Pflege umfassend zu begleiten, zu unterstützen und zu entlasten sollen langfristige Strukturen vor Ort auf- und ausgebaut werden. Die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier hat dabei im Rahmen des Paktes für Pflege die Aufgabe, die Ämter und Gemeinden im Land Brandenburg bei der Entwicklung und Beantragung von Maßnahmen und Projekten im kommunalen Förderprogramm „Pflege vor Ort“ zu beraten und zu unterstützen. Ein erster Austausch von Informationen fand hierzu bereits statt.
Dieser ergab, dass ein Aspekt bei der Beantragung von Fördermitteln ist, die Bedürfnisse und Bedarfe der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vor Ort zu berücksichtigen. Neben einer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Einbeziehung wichtiger Akteure der Pflege und der Seniorenpolitik bieten Daten zu der demografischen Entwicklung, zu den Menschen mit Pflegebedarf und zu der Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen eine gute Basis, um „Pflege vor Ort“ bedarfsgerecht anzugehen. Deshalb wurde auf Basis der SAHRA-Pflegekennzahlen ein Kommunales Pflegedossiers (Siehe Anlage 1) für das Amt Britz-Chorin-Oderberg erstellt, um die tatsächlichen Bedürfnisse zu erheben. Hieraus geht hervor, dass in den kommenden Jahren ein ansteigender Bedarf nach ergänzenden Angeboten zur Unterstützung der häuslichen Pflege und Betreuung durch Information, Beratung, Begleitung, Entlastung sowie zur Unterstützung bei der Bewältigung und Gestaltung des Alltags zu verzeichnen ist. Ein weiterer Bedarf ergibt sich in der Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI. Gemäß der „Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Förderung kommunaler Maßnahmen der Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ ergibt sich ein Förderbetrag von 47.900,00 € für das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Um die avisierten Ziele zeitnah umzusetzen, gilt es somit die Schaffung geeigneter Beratungsstrukturen voranzutreiben und ein nachhaltiges und verstetigendes niedrigschwelliges Helfersystem zu etablieren. Daher wurden bereits entsprechende Unterstützungsangebote mit der Hoffnungstaler Stiftung eruirt. Die Hoffungstaler Stiftung Lobetal ist ein etablierter und professioneller Anbieter auch im Bereich der Pflege und Altenarbeit. Im Anschluss wurde ein Konzept mit verschiedenen Projektideen vorgestellt, mit welchem das Amt Britz-Chorin-Oderberg zum Thema „Pflege vor Ort“ begleitet und unterstützt werden soll.
Unterstützungsangebote (Siehe Anlage 2):
Unterstützer und Angehörige,
pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige,
Die Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg empfiehlt die unterstehenden Angebote:
Unterstützer und Angehörige,
pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige vertraglich zu vereinbaren und einen entsprechenden Fördermittelantrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung zu stellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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