Vorlage - NI-032/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2, HOAI) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zu beauftragen. Sollte sich die Gemeinde nach Vorliegen der Vorplanung gegen eine Umrüstung durch die BEBG entschließen, sind die Kosten der Vorplanung durch die Gemeinde Niederfinow zu tragen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt, ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel umzurüsten. Ein nachhaltiger Ausbau der Straßenbeleuchtung auf Basis hocheffizienter LED-Technologie mit verlässlichem Betrieb führt zu planbaren Kosten und erheblicher CO2 Einsparung für die Gemeinde. Es besteht hierbei die Möglichkeit, mit der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG), einer Tochtergesellschaft der Kreiswerke Barnim (KWB), zusammenzuarbeiten.
Dies wäre in Form des Abschlusses eines Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der Gemeinde Niederfinow und der BEBG möglich. Die BEBG würde die Investition zur Umrüstung, die Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung, möglichst in Zusammenarbeit mit den örtlichen Elektrofirmen, verpflichtend übernehmen. Als Ausgleich erhält die BEBG ein jährliches Vertragsentgelt. Ziel ist es, das Vertragsentgelt in Höhe der bis dato gezahlten Wartungs- und Unterhaltungskosten der Straßenbeleuchtung zu vereinbaren. Die Energiekosteneinsparung kann für einen definierten Vertragszeitraum (Refinanzierungszeitraum) die Gesamtumrüstung refinanzieren. Mit dem Vertragsende geht die Straßenbeleuchtung mit allen Ersparnissen und Unterhaltungskosten voll in den Haushalt ein.
Die Amtsverwaltung empfiehlt der Gemeinde Niederfinow, dem Konzept in seiner Grundsätzlichkeit zuzustimmen.
Zur Abstimmung des Umrüstungsumfangs der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Niederfinow und Kostenschätzung, sowie als Entscheidungsgrundlage weiterer Schritte soll die BEBG mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2, HOAI) beauftragt werden.
Kostenüberschlag: alle Beträge sind Netto-Beträge, wenn nicht anders ausgewiesen
Finanzielle Begründung: Zusätzliche Haushaltsmittel werden nicht benötigt. Die Kosten für die Vertragserfüllung bleiben für die Vertragsdauer in Höhe des bisherigen Jahresdurchschnitts für den Straßenbeleuchtungs-aufwand. Eine Ersparnis aus der LED-Umrüstung wird mit Ablauf des Vertrages für den Haushalt der Gemeinde Niederfinow spürbar.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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