Vorlage - NI-032/2021

 
 
Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie in Zusammenarbeit mit der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
11.11.2021 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2, HOAI) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zu beauftragen. Sollte sich die Gemeinde nach Vorliegen der Vorplanung gegen eine Umrüstung durch die BEBG entschließen, sind die Kosten der Vorplanung durch die Gemeinde Niederfinow zu tragen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt, ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel umzurüsten. Ein nachhaltiger Ausbau der Straßenbeleuchtung auf Basis hocheffizienter LED-Technologie mit verlässlichem Betrieb führt zu planbaren Kosten und erheblicher CO2 Einsparung für die Gemeinde. Es besteht hierbei die Möglichkeit, mit der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG), einer Tochtergesellschaft der Kreiswerke Barnim (KWB), zusammenzuarbeiten.

 

Dies wäre in Form des Abschlusses eines Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der Gemeinde Niederfinow und der BEBG möglich. Die BEBG würde die Investition zur Umrüstung, die Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung, möglichst in Zusammenarbeit mit den örtlichen Elektrofirmen, verpflichtend übernehmen. Als Ausgleich erhält die BEBG ein jährliches Vertragsentgelt. Ziel ist es, das Vertragsentgelt in Höhe der bis dato gezahlten Wartungs- und Unterhaltungskosten der Straßenbeleuchtung zu vereinbaren. Die Energiekosteneinsparung kann für einen definierten Vertragszeitraum (Refinanzierungszeitraum) die Gesamtumrüstung refinanzieren. Mit dem Vertragsende geht die Straßenbeleuchtung mit allen Ersparnissen und Unterhaltungskosten voll in den Haushalt ein.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt der Gemeinde Niederfinow, dem Konzept in seiner Grundsätzlichkeit zuzustimmen.

 

Zur Abstimmung des Umrüstungsumfangs der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Niederfinow und Kostenschätzung, sowie als Entscheidungsgrundlage weiterer Schritte soll die BEBG mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2, HOAI) beauftragt werden.

 

Kostenüberschlag: alle Beträge sind Netto-Beträge, wenn nicht anders ausgewiesen

 

Maßnahme

Anzahl

Einzelpreis

Gesamtpreis

Masttausch

16

2.500 €

40.000 €

Lampentausch (Retro-Fit)

136

350 €

47.600 €

 

anrechenbare Kosten

87.600 €

 

§ 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung

Honorarzone II durchschnittliche Anforderungen

anrechenbare Kosten

von

bis

Mittelsatz

75.000 €

18.122 €

21.652 €

19.887 €

100.000 €

27.150 €

31.872 €

29.511 €

87.600 €

22.672 €

26.803 €

24.737 €

 

Leistungsphase

HOAI-Satz

Betrag

1

Grundlagenermittlung

2%

494,75 €

2

Vorplanung

9%

2.226,37 €

3

Entwurfsplanung

17%

4.205,37 €

4

Genehmigungsplanung

2%

494,75 €

5

Ausführungsplanung

22%

5.442,25 €

6

Vorbereitung der Vergabe

7%

1.731,62 €

7

Mitwirkung bei der Vergabe

5%

1.236,87 €

8

Objektüberwachung - Bauüberwachung

35%

8.658,12 €

9

Objektbetreuung

1%

247,37 €

 

Gesamthonorar

100%

24.737 €

 

Nebenkosten

6%

1.485 €

 

Gesamtsumme (netto) LP 1+2

 

2.884,39 €

 

 

Finanzielle Begründung:

Zusätzliche Haushaltsmittel werden nicht benötigt. Die Kosten für die Vertragserfüllung bleiben für die Vertragsdauer in Höhe des bisherigen Jahresdurchschnitts für den Straßenbeleuchtungs-aufwand. Eine Ersparnis aus der LED-Umrüstung wird mit Ablauf des Vertrages für den Haushalt der Gemeinde Niederfinow spürbar.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

3.432,42 €

5410201-70601-5221010

2021/2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

 

 

 

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen