Vorlage - AA-049/2021

 
 
Betreff: - Grundsatzbeschluss - Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
04.11.2021 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 SuL_Flyer
Anlage 2_Artikel 3 Verwaltungsvereinbarung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss beschließt die Ausschreibung und Vergabe eines Radwegekonzeptes unter dem Vorbehalt der Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm: „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Finanzierung des Eigenanteils über das Kreisentwicklungsbudget des Landkreises Barnim für strukturschwache Räume. Sollte die Finanzierung nicht über das Förderprogramm des Kreisentwicklungsbudgets gesichert sein gilt es einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 aufzustellen. Im Ergebnis wird der Amtsdirektor ermächtigt bei der Ausschreibung dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Amtsausschuss ist in der auf die Auftragserteilung folgenden ordentlichen Sitzungen des Amtsausschusses über das Ergebnis zu informieren.

 

 

 

 

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Im Amtsauschuss vom 01.07.2021 (AA-031/2021 IV) wurde darüber informiert, dass auf der Bundesebene sowie im Landkreis Barnim und in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg der Radverkehr in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Die Radwege in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg dienen z.B. als Schulweg oder sind Bestandteil touristischer Radrouten in Brandenburg und ganz Deutschland.

 

Für die Ermittlung von Handlungsschwerpunkten auf den Radwegen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde daher die Erarbeitung eines Radwegekonzeptes empfohlen.

Das Radverkehrsnetz erstreckt sich über die jeweiligen Gemarkungsgrenzen der amtsangehörigen

Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hinweg. Daher ist die Erstellung eines Radwegekonzeptes nur für alle amtsangehörigen Gemeinden sinnvoll. Sieben von acht amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg haben sich für die Übertragung der Aufgabe zur Erstellung eines Radwegekonzeptes ausgesprochen (OD-064/2021;NI-023/2021;PS-011/2021;BR-038/2021;LI-022/2021;HO-010/2021;LS-016/2021;CH-054/2021).

 

Um die Maßnahme zeitnah umzusetzen, gilt es daher einen geeigneten Fördermittelweg zu ermitteln. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewährt dazu für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ eine entsprechende Fördermöglichkeit (Siehe Anlage 1). Unter Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe d.) gilt u.a. die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) als eine förderfähige Maßnahme (Siehe Artikel 3 (2) Buchst. d der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land - Anlage 2).

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden dabei mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Zur Entlastung während der Corona-Pandemie beträgt die Finanzierung der Vorhaben, die bis zum 31. Dezember 2021 bewilligt bzw. begonnen sind, bis zu 80 Prozent. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Sollte die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2021 bewilligt worden sein, liegt der Eigenanteil zur Finanzierung somit bei 20 %. Der Eigenanteil kann dabei über eine zusätzliche Förderung gemäß Nr. 3 der Richtlinie für das Kreisentwicklungsbudget des Landkreises Barnim für strukturschwächere Räume als Vorhaben zum Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur mitfinanziert werden.

Sollte die Finanzierung des Eigenanteils nicht über die Förderung des Kreisentwicklungsbudgets (KEB) gesichert sein, so gilt es einen entsprechenden Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 aufzustellen.

 

Im Haushalt des Haushaltsjahres 2022 wurden auf der Grundlage von Schätzungen zur Umsetzung des Vorhabens 20.000 € veranschlagt.

In Vorbereitung der Maßnahme wurden mit potentiellen Anbietern Gespräche geführt. Hierbei sollte der Arbeitsumfang und der Kostenrahmen genauer betrachtet werden.

Es ergaben sich Kostenansätze zwischen 40.000 € - 60.000 € (Stand 09/2021).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Aufwand/Ertrag

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

20.000 €

15.000 €

10100-5750101-5431031

10100-5750101-4141000

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Sicherstellung des Eigenanteils über das KEB / 1. Nachtragshaushalt 2022 (ggf.)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 SuL_Flyer (585 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Artikel 3 Verwaltungsvereinbarung (876 KB)