Vorlage - NI-033/2021

 
 
Betreff: Wahl des Aufsichtsrates der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
11.11.2021 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die folgenden drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH zu entsenden:

 

 

1.)    _________________________________________

Name, Vorname

 

 

2.)    _________________________________________

Name, Vorname

 

 

3.)    _________________________________________

Name, Vorname

 

 

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat im Sinne des § 52 GmbH-Gesetzes. Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung beraten, unterstützen, kontrollieren und im Übrigen die ihm durch Gesellschaftsbeschluss übertragenen Aufgaben wahrnehmen.

 

Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 9 Mitgliedern, davon 6 geborene Mitglieder:

a)      Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg,

b)      Bürgermeisterin der Gemeinde Niederfinow,

c)      Leiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Eberswalde (WSA),

d)      Betriebsleiter des Schiffshebewerkes Niederfinow,

e)      Geschäftsführer des Zweckverbandes Region Finowkanal,

f)        Landrat des Landkreises Barnim.

 

Darüber hinaus werden 3 weitere Mitglieder durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow entsandt. Die von der Gemeindevertretung entsandten Aufsichtsratsmitglieder können auch Bedienstete der Gemeinde oder sachkundige Dritte sein. Die Gemeindevertretung soll durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Auswahl und Fortbildung) sicherstellen, dass sie in den Aufsichtsrat Mitglieder entsendet, die über die für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und die fachliche Eignung verfügen.

 

Das Wahlverfahren ist in § 41 BbgKVerf normiert. Die Gemeindevertretung entscheidet durch offenen Wahlbeschluss. 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein x

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen