Vorlage - HO-016/2021

 
 
Betreff: Vergabe Bauleistungen für Weiterführung Gehweg "Hohenfinower Straße" und Gestaltung Einmündung "Hohenfinower Straße" / "Mühlenweg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
21.10.2021 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt, die Bauleistungen für die Weiterführung des Gehweges (ca. 40 m) und für die Gestaltung der Einmündung „Hohenfinower Straße“ / „Mühlenweg“ an die Firma

 

THARO Straßen- und Tiefbau GmbH

Coppistraße 10

16227 Eberswalde

 

mit der Auftragssumme in Höhe von 32.486,39 EUR brutto zu vergeben.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow hat mit Beschluss am 15.02.2018 (Beschluss HO-003/2018) für die Gestaltung des Bahnhofvorplatzes einschließlich Umverlegung Bushaltestelle und Einbindung Gehweg Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogrammes des Landkreises Barnim für ländliche Räume beantragt und in Höhe von 104.562,37 EUR gewährt bekommen.

 

Aus dieser Maßnahme stehen noch 52.000,00 EUR zur Verfügung , die zweckgebunden bis Ende des Haushaltsjahres 2021 verwendet werden müssen.

 

Die Gemeindevertretung wurde am 16.09.2021 (Information HO-011/2021 IV) darüber in Kenntnis gesetzt, dass die noch zur Verfügung stehenden Mittel für die Weiterführung des Gehweges (ca. 40 m) und für die Gestaltung der Einmündung „Hohenfinower Straße“ / „Mühlenweg“ zweckgebunden eingesetzt werden.

 

Für die Leistungsabfrage der Bauleistungen wurde eine Beschränkte Ausschreibung nach § 3 VOB/A Abschnitt 1, Pkt. 2 durchgeführt.

 

Es wurden sechs geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum (Er)Öffnungstermin der schriftlich einzureichenden Angebote lag am 19.10.2021 der Amtsverwaltung fristgemäß 1 Angebot vor.

 

Die Wertung der Angebote erfolgte nach §§ 16 VOB/A in vier Stufen:

 

  1. Formale Prüfung / Ausschlussgründe
  2. Prüfung der Eignung
  3. Angemessenheit der Preise
  4. Wirtschaftliche Angebotsprüfung

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vorliegen. Der Bieter besitzt die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügt über ausreichende tech­nische und wirtschaftliche Mittel für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Angebotspreis ist angemessen und entspricht den derzeit marktüblichen Wettbewerbspreisen.

 

 

Das Angebot wurde rechnerisch geprüft und in der nachfolgenden Tabelle (1) dargestellt.

 

Tabelle (1)

 

Rang-

folge

Angebot

(Nr.)

Bieter

Gesamtsumme

- Brutto -

[ EUR ]

1

(1)

THARO Straßen- und Tiefbau GmbH

32.486,39

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

32.486,39 EUR

5410102-40601-0961010

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen