Vorlage - LI-036/2021
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Die Gemeindevertretung Liepe beabsichtigt auf dem Friedhof Liepe einen Bestattungswald einzurichten. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die gegebenenfalls erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu ermitteln und zu beschaffen und die Kosten für die Herrichtung (Durchforstung und Verjüngung der Waldfläche, Beseitigung des Unterholzes und Aufwuchses, Anlegung eines Weges) sowie die zu erwartenden jährlichen Unterhaltungskosten zu ermitteln und die Gemeindevertretung über das Ergebnis zu informieren.
Sachverhalt:
In der Gemeindevertretung Liepe bestehen Überlegungen das Friedhofsareal um die Einrichtung eines Bestattungswaldes zu erweitern. Ziel dieser Überlegungen ist es, eine vollumfängliche Kostendeckung der Aufwendungen für die Unterhaltung des Friedhofes zu erreichen. Derzeit kann nur ein Teil der erforderlichen Aufwendungen für die Pflege der Friedhofsanlage durch die Grabnutzungsgebühren gedeckt werden. Dies liegt zum Teil in der historisch gewachsenen Anlage des Friedhofes selbst begründet. Eine Besonderheit des Lieper Friedhofs ist die Hanglage, die nur einen bedingten maschinellen Einsatz bei der Friedhofspflege ermöglicht. Überwiegend muss diese mühevoll in Handarbeit vorgenommen werden. Hinzu kommen die alten, alleeartig gepflanzten Bäume entlang der Wege und Grabflächen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmäßig zu kontrollieren und zu verschneiden sind. Die Beseitigung des Laubs dieser Bäume, als auch der Bäume auf der inselförmig eingebetteten Grünfläche, ist sehr kostenintensiv.
Um die Kostensitiuation zu Verbessern ist perspektivisch vorgesehen, derzeit noch genutzte Bereiche der Friedhofsanlage nach Ablauf der Liegezeiten schrittweise zu deaktivieren und alternative Bestattungsformen zu etablieren. Hierzu gehört auch die mögliche Einrichtung eines Bestattungswaldes. Hierfür könnte eine ca. 5.700 m² große Waldfläche auf dem Friedhofsgelände verwendet werden. Für die Umsetzung dieser Idee ist jedoch zunächst zu ermitteln, welche Genehmigungen gegebenenfalls zu beschaffen und welche Voraussetzungen für die praktische Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind. Denn die bislang ungenutzte Waldfläche muss zu diesem Zweck durchforstet und verjüngt sowie Unterholz und Aufwuchs beseitigt werden. Auch wäre für die Erreichbarkeit der Baumgrabstellen ein diagonal durch das Waldstück geführter Weg sinnvoll.
Finanzielle Auswirkungen, die sich aus dem im Beschlussvorschlag enthaltenen Auftrag für die Beschaffung etwaiger erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen ergeben könnten, sind noch nicht bekannt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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