Vorlage - BR-067/2021

 
 
Betreff: Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie "Leihgeräte für Lehrkräfte" (DigitalPakt IV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.35
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
15.11.2021 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
31.01.2022 
Gemeindevertretung Britz abgelehnt   
Anlagen:
Richtlinie Leihgeräte für Lehrkräfte
StGB RS Lehrernotebooks

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Richtlinie "Leihgeräte für Lehrkräfte" (RL Endgeräte LK, DigitalPakt IV) des Landes Brandenburg. Der Amtsdirektor wird beauftragt, gegen den Fördermittelbescheid Rechtsmittel einzulegen, um eine vollständige Erstattung der Investitions- und Folgekosten der Maßnahme zu erreichen.

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Sachverhalt:

 

Das Land Brandenburg hat kurzfristig eine Förderrichtlinie zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte verabschiedet (Anlage 1). Inhalt der Richtlinie ist die Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Kommunen und die Ausleihe an Lehrkräfte der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

 

Im Nachgang zu einem interkommunalen Austausch zwischen dem Landkreis Barnim und den Kommunen des Landkreises besteht Einigkeit darüber, dass es keine rechtliche Verpflichtung für die Schulträger gibt, Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten auszustatten. Diese liegt vielmehr originär beim Land Brandenburg als Arbeitgeber und Dienstherr der Lehrkräfte. Darüber hinaus verletzt das Land Brandenburg mit der aus der Förderrichtlinie auferlegten finanziellen Belastung das Konnexitätsprinzip, wonach Aufgaben einer zuständigen staatlichen Ebene (hier: Land Brandenburg) auch von dieser wahrzunehmen sind.

 

Der Städte und Gemeindebund Brandenburg hat gegenüber dem Land Brandenburg mehrfach die Probleme thematisiert, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie ergeben würden, zuletzt mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 (Anlage 2). Darüber hinaus stellen sich in diesem Zusammenhang weitere Fragen:

 

-       Wie erfolgt die Folgeausstattung nach Ablauf der Nutzungszeit? Erhalten die Lehrkräfte auf Kosten der Gemeinde neue Geräte?

-       In welcher Form werden später hinzukommende Lehrkräfte ausgestattet? Die Fördermittel sind nur einmalig verfügbar. Greift hier in gewisser Weise ein Gleichbehandlungsgrundsatz für die Lehrkräfte?

-       Wie soll die Ersatzbeschaffung bei Defekt oder Verlust erfolgen?

 

Die Ausgestaltung der konkreten Nutzungs- bzw. Leihverhältnisse ist rechtlich problematisch. Die Lehrkräfte stehen in keinem Weisungsverhältnis zum Schulträger, in der Folge gibt es für diesen keine Regelungs- und Sanktionsmöglichkeiten. Die Richtlinie enthält im Gegensatz zum DigitalPakt I-III keine konkreten Zahlen, die tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel und demzufolge auch der notwendige Eigenanteil des Schulträgers können somit nur geschätzt werden. Auf Nachfrage beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport werden pro Endgerät Kosten von ca. 800 Euro anerkannt (inkl. Zubehör und Softwarelizenzen). Dem Schulträger werden durch die Richtlinie die Kosten des Eigenanteils von 10%, der Ersatzbeschaffung, der Wartung und der Unterhaltung (auch für die Folgejahre) auferlegt. Die Finanzierung des Administrationsaufwandes im IT-Bereich ist nach Maßgabe der Richtlinie „Zusatzvereinbarung IT-Administration“ (Digitalpakt III) nicht möglich. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Amtsverwaltung, sich der Auffassung des Städte- und Gemeindebundes anzuschließen und die Inanspruchnahme der Fördermittel abzulehnen.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

12.000 Euro

 

Eigenanteil ca. 1.200 Euro

2110116-20201-0822010

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Schätzung auf Grundlage von 800 Euro pro Endgerät bei 15 Lehrkräften an der Schule Britz.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Leihgeräte für Lehrkräfte (299 KB)    
Anlage 2 2 StGB RS Lehrernotebooks (188 KB)