Vorlage - CH-083/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin die Aufhebung des Sperrvermerkes für die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € und den Verein entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben zu unterstützen.
Sachverhalt: Der Verein: „Landfrauenverein Serwest e.V.“ stellte mit Datum vom 27. April 2021 einen Antrag auf Vereinsförderung in Höhe von 1.000,00 € zur Durchführung der Frauentagsfeier und des Dorffestes für das Haushaltsjahr 2022. Aufgrund einer möglichen Doppelförderung wurde mit Beschluss vom 29. September 2021 (CH-062/2021) die Zuwendung in Höhe von 700,00 € bis zur entgültigen Prüfung der Verwaltung mit einem Sperrvermerk versehen. Die Vorsitzende des Vereins: Frau Niemiec reagierte daraufhin mit einer Stellungsnahme (Anlage 1) bezogen zum Sachverhalt mit Eingang vom 26. Oktober 2021. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die beantragten Zuschussmittel ausschließlich durch den Landfrauenverein Serwest e.V. 2022 finanziert werden soll und bei der Veranstaltung dieses Programmteils keine Haushaltsmittel der Gemeinde Chorin bzw. des Ortsbeirates Serwest zum Einsatz kommen.
Zusätzlich ergab die interne Prüfung der Verwaltung, dass kein Tatbestandmerkmal für eine Doppelförderung vorliegt. So kann gemäß § 3 Buchst. b.) der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin ein Zuschuss für Veranstaltungen vergeben werden. Des Weiteren kann jeder Ortsvorsteher gemäß § 46 Absatz 4 Bbg KVerf zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen im Rahmen seines Ortteilsbudgets entscheiden, welche Maßnahmen/Veranstaltungen umgesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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