Vorlage - CH-083/2021

 
 
Betreff: Nachtrag Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
14.12.2021 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.01.2022 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Nachtrag Landfrauenverein Serwest_Sperrvermerk

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin die Aufhebung des Sperrvermerkes für die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € und den Verein entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben zu unterstützen.

 

 

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Sachverhalt:

Der Verein: „Landfrauenverein Serwest e.V.“ stellte mit Datum vom 27. April 2021 einen Antrag auf Vereinsförderung in Höhe von 1.000,00 € zur Durchführung der Frauentagsfeier und des Dorffestes für das Haushaltsjahr 2022. Aufgrund einer möglichen Doppelförderung wurde mit Beschluss vom 29. September 2021 (CH-062/2021) die Zuwendung in Höhe von 700,00 € bis zur entgültigen Prüfung der Verwaltung mit einem Sperrvermerk versehen.

Die Vorsitzende des Vereins: Frau Niemiec reagierte daraufhin mit einer Stellungsnahme (Anlage 1) bezogen zum Sachverhalt mit Eingang vom 26. Oktober 2021. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die beantragten Zuschussmittel ausschließlich durch den Landfrauenverein Serwest e.V. 2022 finanziert werden soll und bei der Veranstaltung dieses Programmteils keine Haushaltsmittel der Gemeinde Chorin bzw. des Ortsbeirates Serwest zum Einsatz kommen.

 

Zusätzlich ergab die interne Prüfung der Verwaltung, dass kein Tatbestandmerkmal für eine Doppelförderung vorliegt. So kann gemäß § 3 Buchst. b.) der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin ein Zuschuss für Veranstaltungen vergeben werden. Des Weiteren kann jeder Ortsvorsteher gemäß § 46 Absatz 4 Bbg KVerf zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen im Rahmen seines Ortteilsbudgets entscheiden, welche Maßnahmen/Veranstaltungen umgesetzt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Aufwand

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.000,00 €

2810102-30100-5318000

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel sind in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 entsprechend zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Nachtrag Landfrauenverein Serwest_Sperrvermerk (815 KB)