Vorlage - NI-035/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, 1. auf dem Grundstück des Amtes Britz-Oderberg-Chorin, Gemeinde Niederfinow: Gemarkung Niederfinow, Flur 4, Flurstück 202 eine Sanitäranlage entsprechend Anlage 1 zu errichten; 2. auf dem Grundstück der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gemeinde Niederfinow: Gemarkung Niederfinow, Flur 4, Flurstück 227 drei Sanitäranlagen entsprechend Anlagen 2, 3 und 4 zu errichten. 3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, a) alle für die vorgenannten Vorhaben notwendigen Genehmigungen zu erwirken; b) einen Förderantrag zur Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau (LELF) (75% Förderanteil im Rahmen eines LEADER-Projektes) zu stellen; c) einen ergänzenden Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets des Landkreises Barnim für Strukturschwache Räume für die Vorhaben (25% Förderanteil) zu stellen; d) für das Vorhaben die notwendigen Mittel im Haushalt des Haushaltsjahres 2022 zu veranschlagen und bei positiver Förderzusage die Umsetzung der Beschlüsse zu veranlassen; e) mit der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH eine vertragliche Vereinbarung über die Betreuung und den Betrieb der Sanitäranlagen zu schließen, die auch ein angemessenes Nutzungsentgelt beinhaltet.
Sachverhalt:
Die Vorhaben dienen der Verbesserung der touristischen Infrastruktur am Standort der Schiffshebewerke auf dem Gebiet der Gemeinde Niederfinow.
Die Gemeinde Niederfinow hat bereits vor einigen Jahren den Besucherparkplatz und die Toiletten im Bereich des alten Schiffshebewerks errichten lassen und diese bis Juli 2021 selbst betrieben. Im Rahmen der Umstrukturierung hat die Gemeinde den Betrieb von Parkplatz und Toiletten an die SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH als kommunales „Tochterunternehmen“ übergeben. An den Eigentumsverhältnissen hat sich dabei nichts geändert. Schon in den vergangenen Jahren zeigte es sich, dass das bestehende Angebot sanitärer Anlagen – eine einzige Anlage in der Nähe der Schranke des Parkplatzes – für eine steigende Zahl von Gästen am Standort nicht ausreichend ist. Das sorgte häufig für Kritik der Besucherinnen und Besucher. Hinzu kommt, dass die bestehende Anlage nicht oder nur sehr eingeschränkt ohne Aufsicht und in den Wintermonaten genutzt werden kann und so als Notmaßname Miettoiletten („Dixie-Klos“) aufgestellt werden mussten.
Im Zusammenhang mit der nunmehr für August 2022 geplanten Inbetriebnahme des neuen Schiffshebewerks ist nicht nur mit deutlich mehr Gästen zu rechnen, sondern es verdreifachen sich zudem die öffentlich zugänglichen Flächen auf dem Hebewerksgelände und die Wege für die Besucherinnen und Besucher. Diese sind bei einem Rundgang über beide Hebewerke rund zwei Stunden unterwegs. Das bedingt, dass auf dem Besucherrundweg neue öffentliche Toilettenanlagen erforderlich werden, da diese beim Bau des neuen Schiffshebewerks von Seiten des Bundes nicht berücksichtigt wurden. Es sind auch keine Anlagen vorhanden, die nachgerüstet werden könnten.
Schließlich hat in Folge der Corona-Pandemie der regionale Tourismus vor allem in Form von Übernachten mit Wohnmobilen auf dem Parkplatz erheblich zugenommen. Dort werden nunmehr regelmäßig mehr als vier der für Campingmobile ausgewiesenen Stellplätze von Wohnmobilurlaubern zur (kostenpflichtigen) Übernachtung genutzt. Dieses aber führt zur Anwendbarkeit der Brandenburgischen Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung BbgCWPV, die u.a. hinsichtlich der vorzuhaltenden Sanitären Einrichtungen bestimmt: § 5 Sanitäre Einrichtungen (1) Camping- und Wochenendhausplätze müssen eine Wasserversorgungsanlage haben, die eine ausreichende Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser dauernd sichert. (2) 1Camping- und Wochenendhausplätze müssen getrennte Räume für Wasch- und Duscheinrichtungen, Geschirrspüleinrichtungen, Wäschespüleinrichtungen und Toilettenanlagen haben. 2Die Wände und Fußböden dieser Räume müssen leicht gereinigt werden können. 3Die Einrichtungen müssen hygienisch einwandfrei benutzbar sein. 4Trinkwasserzapfanlagen, Abwasserbeseitigungs- oder Abwasserbehandlungsanlagen sowie Anlagen für Wert- und Abfallstoffe müssen von den Räumen nach Satz 1 getrennt sein. (3) 1In nach Geschlechtern getrennten Räumen müssen eine ausreichende Zahl von Waschplätzen und Duschen und jeweils mindestens ein Waschplatz und eine Dusche in einer Einzelzelle vorhanden sein. 2Für Rollstuhlbenutzer ist eine ausreichende Zahl von barrierefreien Einzelzellen mit Waschplatz und Dusche, mindestens jedoch eine, einzurichten. (4) Es muss eine ausreichende Zahl von Geschirrspülbecken und Wäschespülbecken vorhanden sein. (5) 1Es muss eine ausreichende Zahl von Trinkwasserzapfstellen mit Schmutzwasserabläufen vorhanden sein. 2Der Boden von Zapfstellen im Freien muss in einem Um-kreis von mindestens 2 m befestigt sein. 3Wasserzapfstellen, die kein Trinkwasser liefern, sind als solche zu kennzeichnen. (6) 1In nach Geschlechtern getrennten Räumen muss eine ausreichende Zahl von Toiletten in Einzelzellen vorhanden sein. 2Toilettenräume müssen Vorräume mit Hand-waschbecken haben. 3Für Rollstuhlbenutzer ist eine ausreichende Zahl von barrierefreien Einzelzellen mit Toilette und Waschbecken, mindestens jedoch eine, einzurichten. (7) 1Camping- oder Wochenendhausplätze müssen an eine Sammelkanalisation, eine ausreichend bemessene Kleinkläranlage oder Sammelgrube angeschlossen sein. 2Für die Entleerung von tragbaren Toiletten muss ein geeigneter Behälter vorhanden sein, wenn die Entsorgung der tragbaren Toiletten in die örtliche Sammelkanalisation nicht zulässig ist. (8) 1Abfallgruben sind nicht zulässig. 2Kleinkläranlagen und Sammelgruben sowie Behälter für Wert- oder Abfallstoffe müssen von Stand- und Aufstellplätzen abgeschirmt und so weit entfernt sein, dass von ihnen keine Beeinträchtigungen ausgehen.
Weder die Anforderungen an Trinkwasserversorgung, Wasch- und Duscheinrichtungen, Geschirr- und Wäschespüleinrichtungen, noch die Fäkalienentsorgung werden bislang aber am Standort erfüllt.
Die Gemeinde Niederfinow plant gemeinsam mit dem Amt Britz-Oderberg-Chorin und der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) eine Reihe paralleler Maßnahmen um diese Probleme zu lösen. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden baulichen Vorhaben:
1. Neubau einer Sanitäranlage im Bereich der Touristeninformation Krafthauses Der Parkplatz befindet sich außerhalb des eingezäunten Bereichs der Hebewerke zwischen dem Infozentrum des WSA und dem Krafthaus. Dort kommen die meisten Gäste an, dort informieren sie sich im Infozentrum und Krafthaus und dort gibt es mehrere Imbisse. Neben Besucherinnen und Besuchern der Hebewerke halten sich dort auch zahlreiche weitere Gäste auf, die zum Beispiel nur die gastronomischen Angebote nutzen. In der Verlängerung der öffentlichen Straße „Lieper Schleuse“, die am Krafthaus vorbeiführt, befinden sich Warteplätze und Schiffsanleger, die bislang nur gewerblich genutzt, zukünftig aber auch Liegeplätze für Gäste bekommen sollen, an denen Besucher mit Sportbooten übernachten können. Die Touristeninformation im Krafthaus würde dabei die zusätzliche Funktion der „Hafenmeisterei“ übernehmen und ist von ihrer Lage her ideal geeignet, sowohl Wohnmobilstellplätze, als auch die Boote am geplanten Gastlieger sanitär zu versorgen.
Geplant ist daher an der rückwärtigen Seite des Gebäudes in den Grenzen des dem Amt Britz-Oderberg-Chorin gehörenden Grundstücks die Aufstellung einer Sanitäranlage in Fertigbauweise (Containerbau) mit zwei Unisex-Toiletten, einem Urinalraum, zwei Unisex-Duschräumen sowie einem barrierefreien Raum mit WC und Dusche (siehe Anlage 1). Die vorgesehenen Kosten belaufen sich auf 420.000 Euro netto. Es wird davon ausgegangen, dass für die Aufstellung dieser Sanitäranlage eine Baugenehmigung erforderlich ist.
2. Neubau von mehreren Klein-Toilettenanlagen im Bereich des neuen Schiffshebewerks Da die Toiletten im Bereich des Parkplatzes nur über einen langen Fußweg erreichbar sind und daher bei Besichtigungen in der Regel nicht genutzt werden können, bedarf es Toiletten an mehreren Standorten des weitläufigen Besucherweges. Geplant ist eine Anlage mit je einer barrierefreien Kabine für Männer und Frauen im Bereich des Übergangs von altem und neuem Hebewerk (siehe Anlage 2), eine behindertengerechte Einzeltoilette unterhalb der neuen Kanalbrücke (siehe Anlage 3) sowie eine weitere behindertengerechte Kleinanlage (ohne Planzeichnung) im Baukörper des neuen Hebewerks.
Die Gesamtkosten für diese drei Maßnahmen betragen laut dem vorliegenden Angebot rund 300.000 Euro netto. Neben entsprechenden Baugenehmigungen sind Gestattungen des WSV als Eigentümer des Grundstücks und Bauwerkes für Errichtung und Betrieb der Anlagen erforderlich. Die Lage aller Anlagen ist aus der Zeichnung in Anlage 4 ersichtlich.
Weder die Gemeinde Niederfinow, noch die SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft als ihre Eigengesellschaft wären in der Lage, Mittel in dieser Höhe aus eigenen Finanzen zu generieren. Daher ist eine Antragstellung bei den genannten Förderpartnern mit dem Ziel der Vollfinanzierung notwendig.
Liegen die Finanzierungszusagen vor, ist das Vorhaben entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auszuschreiben und ist die Gemeindevertretung an der konkreten Vergabe zu beteiligen. Betrieb und Unterhaltung der Toilettenanlagen sollen nach ihrer Errichtung von der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft besorgt werden. Hierüber sind bei Realisierung des Vorhabens zwischen den Beteiligten entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu schließen, über die dann noch gesondert zu beschließen sein wird. Hinsichtlich der Erschließung der Anlagen mit Frisch- und Abwasser und Strom ist zudem eine gesonderte Vereinbarung mit der WSV hinsichtlich der Umsetzung und der Kostentragung für notwendige Tiefbaumaßnahmen zu treffen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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