Vorlage - PS-025/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Parsteinsee genehmigt den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 16.183,34 EUR, der nach erfolgter Endabrechnung der Betriebskosten der Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“ für das Jahr 2020 an den KITA Lüdersdorf e.V.“ auszuzahlen ist.
Sachverhalt: Der Verein „Kita Lüdersdorf e.V.“ ist Träger der Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“ im Ortsteil Lüdersdorf der Gemeinde Parsteinsee. Die Einrichtung ist mit einer Kapazität von 47 Kindern (durchschnittliche Auslastung ca. 30 Kinder) Bestandteil des Kindertagesstätten- und Schulentwicklungsplanes des Landkreises Barnim. Nach § 16 (1) werden die Kosten der Kindertagesstätten durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Barnim) gedeckt.
Die Höhe der Zuschüsse des Landkreises wird im § 16 (2) des KitaG gesetzlich geregelt. Die Gemeinde ist weiterhin nach § 16 (3) KitaG verpflichtet, dem Träger das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung zu stellen und die Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten bei sparsamer Bewirtschaftung zu tragen.
Basis der Bezuschussung durch die Gemeinde Parsteinsee ist zum einen die gesetzliche Verpflichtung nach § 16 KitaG und zum anderen der im Jahr 2007 zwischen dem Trägerverein und dem Amt Oderberg geschlossene Vertrag, inklusive seiner 1. Änderung vom 14.02.2014.
Seit dem Jahr 2014 erhält der Träger einen Zuschuss von jeweils 8.062,50 EUR im Quartal als Abschlag. Nach Vorlage der Betriebskostenabrechnung wurden jährlich die Zuschüsse abgerechnet und die Differenzbeträge zwischen dem Abschlagsbetrag und dem Zuschussbedarf zur Auszahlung gebracht. Für Kinder, die aus benachbarten Gemeinden betreut werden, erstatten die Wohnortgemeinden der Gemeinde Parsteinsee nach § 16 (5) den Gemeindeanteil im Rahmen eines Kostenausgleichs (2020 11,7 TEUR).
Die Endabrechnung für das Jahr 2020 wurde durch den Träger erstellt und vorgelegt. Nach erfolgter Prüfung kann eine sparsame Betriebsführung bestätigt werden. Somit sind für das Jahr 2020 noch 16.183,34 EUR Betriebskostenzuschuss an den Träger auszuzahlen. Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Abschläge für das Jahr 2022 und die Folgejahre an den Bedarf der letzten Jahre und damit den § 5 des Vertrages, eine Anpassung anzupassen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |