Vorlage - NI-037/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Satzung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Niederfinow gemäß Anlage 1. Die Friedhofsverwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass Nutzungsrechtsvergaben nach der hier verabschiedeten Satzung künftig nur im östlichen Teil des Friedhofes im Bereich der Trauerhalle erfolgen. Die freigewordenen Bereiche im westlichen Teil sollen künftig für andere Bestattungsarten zur Verfügung stehen.
Sachverhalt:
Zur Regelung der Nutzung des kommunalen Friedhofes der Gemeinde Niederfinow besteht eine Satzung, die durch die Gemeindevertretung Niederfinow am 10. Juni 1999 beschlossen wurde und am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist.
Zwischenzeitlich haben sich die Rechtsgrundlagen verändert, sodass die Präambel anzupassen war. Auch inhaltlich wurden einige geringfügige Änderungen vorgenommen.
Die ursprüngliche Satzung von 1999 sowie die überarbeitete aktuelle Fassung sind als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |