Vorlage - NI-038/2021
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Gebührensatzung für den Friedhof Niederfinow gemäß Anlage 1.
Sachverhalt:
Für die Benutzung ihres kommunalen Friedhofes hatte die Gemeindevertretung Niederfinow auf ihrer Sitzung am 10. Juni 1999 eine Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die zum 01.01.1999 in Kraft trat. Nunmehr erfolgte eine Überarbeitung dieser Satzung.
Bei der Überarbeitung der Gebührensatzung wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, dass die vom Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg geforderten Mindestanforderungen an eine Gebührensatzung auf der Grundlage der bisher von den Verwaltungsgerichten hierzu getroffenen Festlegungen rechtssicher in der Satzung verankert wurden. Nach § 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz sind Benutzungsgebühren regelmäßig neu zu kalkulieren. Das dabei veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen und in der Regel decken. Die Deckung der Aufwendungen durch die voraussichtlichen Gebühreneinnahmen wird durch den Kostendeckungsgrad in Prozent näher bezeichnet. Der als Anlage 1 beigefügte Satzungsentwurf geht von einer 100 %-igen Kostendeckung aus. Wie sich diese Gebührenhöhe im Vergleich zu den bisher in Niederfinow geltenden Gebührensätzen sowie zu den Friedhöfen der umliegenden Gemeinden darstellen, kann der Anlage 2 entnommen werden. In der Anlage 3 sind die bisher geltenden Gebühren und die neu kalkulierten Gebühren anhand unterschiedlicher Kostendeckungsgrade ersichtlich. Neu ist, dass die Bewirtschaftungsgebühr für die gesamte Nutzungszeit nunmehr in die Gebühr als Einmalzahlung eingeflossen ist. Bisher war es so, dass die Bewirtschaftungsgebühr jährlich per Gebührenbescheid umgelegt wurde. Für die bestehenden Nutzungsrechte wird dies weiterhin der Fall sein, jedoch steht den Nutzungsrechtsinhabern ein Wahlrecht zu, die noch verbleibende Bewirtschaftungsgebühr für den restlichen Nutzungszeitraum ebenfalls als Einmalzahlung zu begleichen. Die Neukalkulation der Friedhofsgebühren hätte auf den Gemeindehaushalt auch positive finanzielle Auswirkungen. Legt man die durchschnittlichen Fallzahlen, bestehend aus Grabkäufen, der Verlängerung von Nutzungsrechten und der Nutzung der Trauerhalle der letzten drei Jahre zugrunde, so würden sich die Gebühreneinnahmen von 6.106,34 € um 3.883,33 € auf dann 9.989,67 € erhöhen. Die tatsächlichen durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen für den Friedhof in Niederfinow wären dadurch zu 100 % gedeckt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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