Vorlage - BR-070/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 1.128,68 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.
Sachverhalt:
Das Land Brandenburg hat im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes eine Richtlinie zur Förderung der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden, erlassen.
Gegenstand der Förderung sind befristete Ausgaben für Personalkosten in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule auf Ebene der Schulträger für professionelle Administrations- und Support-Strukturen. Darüber hinaus sind auch Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Schulträgern angestellten Administratoren förderfähig.
Die Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der technischen Infrastruktur der Schule Britz erfolgt grundsätzlich durch die Amtsverwaltung. Insbesondere durch die Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt (mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler) werden hierdurch Ressourcen gebunden, die ursprünglich nicht absehbar waren. Mit den Mitteln aus vorgenannter Richtlinie und unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Schulträgers in Höhe von zehn Prozent, kann dieser Mehraufwand zu einem Teil gedeckt werden. Die Gemeinde Britz würde diese Mittel dementsprechend an das Amt transferieren.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |