Vorlage - CH-084/2021
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin.
Sachverhalt: Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde vom Wirtschaftsprüfer der Firma Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft und liegt in der aktuellen Fassung vor. Laut Eigenbetriebsverordnung – EigV, Abschnitt 3, § 33 muss die Gemeindevertretung den geprüften Jahresbericht des Wirtschaftsjahres 2020 beschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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