Vorlage - CH-085/2021
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Die Gemeindevertretersitzung beschließt die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2020.
Sachverhalt:
Laut Eigenbetriebsverordnung – EigV, Abschnitt 3, § 33 muss eine Entscheidung über die Entlas- tung der Werkleitung durch die Gemeindevertretung für das Wirtschaftsjahr 2020 erfolgen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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