Vorlage - AA-056/2021

 
 
Betreff: Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages über das Krafthaus am Schiffshebewerk
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
02.12.2021 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Besitz an dem amtseigenen Grundstück Gemarkung Niederfinow, Flur 4, Flurstück 202, mit einer Grundstücksgröße von 1.195 m² und aufstehendem Baudenkmal „Dieselmotorenhalle einschließlich technischer Anlagen“, veröffentlicht in der Landesdenkmalliste des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege, ID-Nr. 09175532, an das kommunale Unternehmen der Gemeinde Niederfinow, die SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH, v.d. Herrn Jan Mönikes, geschäftsansässig in 16248 Niederfinow, Liepe Schleuse 6, rückwirkend ab dem 01.07.2021 zu übertragen. Mit Besitzübergang tritt die SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH in alle Rechte und Pflichten, ohne dingliche Verfügungsbefugnis, ein, insbesondere in die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) vom 01.09.1995, zuletzt geändert am 16.03.2007, mit dem das Krafthaus als „Zentrale Tourismusinformation des Amtes“ der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist und wirkt bei der Aufrechterhaltung der Qualitätskriterien für die Verwendung der geschützten Wort-/Bildmarke „i-Marke“, Nr. 30574669 des Markenregisters des Deutschen Marken- und Patentamtes mit. Die Laufzeit beträgt zunächst 50 Jahre mit jährlicher Verlängerungsoption. Dem Amt Britz-Chorin-Oderberg soll ein Sonderkündigungsrecht zustehen, wenn die Kooperationsvereinbarung zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), der Gemeinde Niederfinow und der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW Touristik) endet oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHW Tourismus- und Wirtschaftsgesellschaft Niederfinow mbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger eröffnet wurde.

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist Eigentümer eines 1.195 m² großen Grundstückes im Unterhafen des historischen Schiffshebewerkes an der Havel-Oder Wasserstraße auf dem sich das sogenannte „Krafthaus“ befindet.

 

Im Rahmen des Neubaus eines zweiten Aufstiegsbauwerkes in Niederfinow war es im Jahre 2005 erforderlich, ein unter Denkmalschutz stehendes Maschinenhaus mit Notstromgeneratoren für den Hebewerksneubau zu beseitigen jedoch unter der Auflage, dass an anderer Stelle ein Gebäude errichtet wird, in dem die ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Maschinen und Originalteile als ruhende Schauanlage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieses Gebäude ist das „Krafthaus“ auf dem amtseigenen Grundstück und ist mit der Bezeichnung „Dieselmotorenhalle einschließlich technischer Anlagen“ in der Landesdenkmalliste des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege unter der ID-Nr. 09175532 aufgeführt.

 

Der Neubau des Gebäudes erfolgte unter teilweiser Verwendung von Originalteilen des ursprünglichen Maschinenhauses und kommt in seinen Abmessungen und in seiner Gestaltung dem Original recht nahe. Die Umsetzung des Bauvorhabens wurde u.a. mit Zuwendungen der Investitionsbank des Landes Brandenburg, der Europäischen Union und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes möglich. Diese Zuwendungen sind jedoch mit der Auflage verbunden, das Gebäude mit den darin enthaltenen dieselbetriebenen Notstromaggregaten der Öffentlichkeit als zentrale Tourismusinformation zugänglich zu machen.

 

Nach seiner Fertigstellung wurde das Gebäude durch die Wirtschafts- und Tourismusgesellschaft mbH (WITO mbH) des Landkreises Barnim betrieben. Ab dem Jahr 2008 dann als Tourismusinformation durch das Amt Britz-Chorin. Mit Besitzüberlassungsvertrag vom 27.2.2014 ging dann der Besitz an dem Grundstück einschließlich „Krafthaus“ auf die Gemeinde Niederfinow über, die sich verpflichtete alle Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid zu übernehmen. Der Vertrag endete mit Ablauf des 31.12.2018.

 

Zur Entwicklung und Vermarktung touristischer Angebote am alten Schiffshebewerk sowie am neuen Schiffshebewerk hat die Gemeinde Niederfinow eine kommunale Gesellschaft gegründet, deren alleinige Gesellschafterin sie ist. Die SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH hat gemeinsam mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie der Gemeinde Niederfinow eine Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung des Hebewerkareals geschlossen.

 

Mit der Vereinbarung soll die nachhaltige (wasser-) touristische Entwicklung des Standortes Niederfinow mit den beiden Hebewerken und der ehemaligen Schleusentreppe herbeigeführt werden.

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, den Besitz an dem denkmalgeschützten Krafthaus auf die SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH mit der Verpflichtung zur Betreibung einer zentralen Tourismusinformation zu übertragen. Die finanzielle Entlastung für das Amt beträgt ca. 30 T€ p.a..

 

Mit der Besitzübertragung gehen alle Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten, einschließlich der Erfüllung denkmalschutzrechtlicher Auflagen, auf den Besitznehmer über.

 

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2021 bis 2071

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen