Vorlage - LI-040/2021
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1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe billigt die Planzeichnung des Vorentwurfes zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung in der Variante …
2. Die Begründung ist zu erstellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 einzuleiten.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Vorentwurfes zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Liepe hat am 03.04.2018 die Änderung der Innenbereichssatzung beschlossen. Für die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) ist keine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben. Die Aufstellung der Satzung nach § 34 Ab. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) unterliegt dem Verfahren nach § 13 BauGB. Demnach ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abkömmlich. Um die Bearbeitung des Entwurfes effektiv zu gestalten wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange dennoch empfohlen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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