Vorlage - CH-093/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Übertragung der dem Landfrauenverein Serwest e.V. bewilligten Zuwendung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.000,00 EUR in das Haushaltsjahr 2022. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.
Sachverhalt:
Der Landfrauenverein Serwest e.V. stellte mit Datum des 24. August 2020 einen Antrag auf Zuwendung aus dem Haushalt der Gemeinde Chorin im Jahr 2021. Mit Beschluss CH-077/2020 vom 28. Januar 2021 wurde der Zuwendung in Höhe von 1.000,00 EUR für die Ausrichtung einer Frauentagsfeier, einem Dorffest und einem Weihnachtsfest entsprochen.
Aufgrund der pandemischen Lage konnte keines der geplanten Vereinsvorhaben im Jahr 2021 umgesetzt werden. Der Landfrauenverein Serwest e.V. beantragt mit Schreiben vom 23. November 2021 die Übertragung der bewilligten Mittel in das Haushaltsjahr 2022. Der Zuwendungszweck wird bestehen bleiben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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