Vorlage - LI-041/2021 IV

 
 
Betreff: Finanzierung der Kinderbetreuungsangebote in der Gemeinde Liepe nach § 16 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Information
07.12.2021 
Gemeindevertretung Liepe zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt (§ 16 Abs. 1 KitaG).

 

Die Gemeinde stellt dem Träger einer Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten (§ 16 Abs. 3 KitaG). Für betreute Kinder außerhalb der Gemeinde Liepe, wird den Wohnortgemeinden auf der Grundlage des § 16 Abs. 5 ein Kostenausgleich in Rechnung gestellt. Im Jahr 2020 zahlte die Gemeinde Liepe einen Zuschuss (Vorschuss) an die Kita Bergspatzen in Höhe von 94.058 EUR (nach Abrechnung des Jahres 2020 verbleiben 92.008,21), wovon 27.552 EUR Nachbargemeinden als Kostenausgleich in Rechnung gestellt wurden.

 

Die Amtsverwaltung hat die Betriebskosten 2020, einschließlich der Erträge geprüft und einen Vergleich angestellt. Dazu wurden die Werte von 5 im Bereich des Amtes gelegenen Kindertagesstätten, davon 3 freie Träger (einschließlich der Kita „Bergspatzen“), erfasst und miteinander verglichen.

 

Grundsätzlich ist voranzustellen, dass aufgrund der Fixkosten, für kleine Einrichtungen immer höhere Aufwendungen pro Platz gerechnet, aufzubringen sind. Weiterhin hat auch das Alter der zu betreuenden Kinder (Betreuungsform Krippe, Kindergarten, Hort) Einfluss auf die Betriebskosten. Der Personalschlüssel ist abhängig von der Anzahl der je Betreuungsform betreuten Kinder. Im Dezember 2020 waren z.B. 30 % der Kinder im Krippenalter, für die ein höherer Betreuungsschlüssel gilt.

 

Betriebskosten sind nach § 15 KitaG alle anfallenden angemessenen Personal- und Sachkosten, die durch den Betrieb der Einrichtung entstehen.

 

Durchschnittlich wurden 2020 in der Kita Liepe 23 Kinder betreut. 2020 war das erste Pandemiejahr. Die Gemeinde erhielt nach dem KitaG einen Mehrbelastungsausgleich von 1.832,68 EUR.

 

Am 19.5.2021 fand eine gemeinsame Arbeitsberatung der Amtsverwaltung und der Vertreter*innen des Trägers, der Johanniter-Unfall-Hilfe, in der Amtsverwaltung statt. Im Ergebnis dieser Beratung und des in der Folgezeit durchgeführten Austauschs, ergeben sich folgende Informationen.

 

 

Erträge: Die Erträge aus Beiträgen liegen im unteren Bereich und sind im starken Maße abhängig vom Einkommen der Eltern. Vier bzw. drei Kinder im Vorschulalter wurden im beitragsfreien Jahr betreut.

In 2020 (mit Wirkung 01.03.2020) ist in der Kita Bergspatzen eine neue Kostenbeitragsordnung in Kraft getreten. Der Träger hat den Höchstbeitrag neu kalkuliert und sich an die Empfehlungen des MBJS gehalten. Das Einvernehmen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Barnim, wurde hergestellt. 2022 ist vorgesehen, die Beiträge neu zu kalkulieren.

 

Aufwendungen: Die Aufwendungen für das pädagogische Personal je betreutem Kind entsprechen dem Durchschnitt der anderen Kindertagesstätten. Der Personalschlüssel ist gesetzlich geregelt. Quartalsweise ist an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine standardisierte Meldung zur Anzahl der Kinder und zum Personalschlüssel abzugeben.

Personalmehrkosten sind für die Sprachförderung von sieben (von dreiundzwanzig) Kindern angefallen. Dafür erhielt der Träger einen Zuschuss von 4.200 EUR. Auch der Zuschuss des vom MBJS für Kinder mit einer Betreuungszeit von über 10 Stunden in Höhe von 600 EUR/Kind/Jahr, wurde in Anspruch genommen.

 

Die Kosten für die Mittagessenversorgung/die Verpflegung liegen über dem Durchschnitt der Vergleichswerte. Das Essen wird von apetito geliefert (gefroren) und dann täglich frisch in der Kita aufbereitet bzw. zubereitet. Für diese Arbeiten ist zusätzlicher Personalbedarf notwendig. Der vorgenannte Mehraufwand wirkt sich jedoch sehr positiv auf die Qualität des Mittagessens aus. Auch die Portionsgrößen sind so direkt steuerbar. Es fallen weniger Reste an.

Für das Mittagessen zahlen die Eltern nur einen Zuschuss, der nicht die Kosten deckt. Beim Zuschuss ist von der durchschnittlichen häuslichen Ersparnis auszugehen. Die „AG 17 hatte in Abstimmung mit dem MBJS eine Empfehlung gegeben. In dieser Höhe, nämlich von monatlich 40,74 EUR, berechnet der Träger für 11 Monate im Jahr den Elternbeitrag für das Mittagessen. Das sind rund 2,04 EUR. Für die Kitas in Amtsträgerschaft werden ab dem 01.01.2022 2,17 EUR von den Eltern erhoben.

 

(Die AG 17 ist ein Zusammenschluss aus Vertreter*innen von Kommunen, Landkreisen, Land, freien Trägern und Eltern, der sich als Ergebnis aus den Regionalkonferenzen „Perspektiven für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg“ etabliert hat. Die akteursübergreifende Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, Orientierungen und Empfehlungen zur Ausgestaltung von Elternbeiträgen nach § 17 KitaG zu erarbeiten. Die Mitarbeit in der AG steht allen Interessierten offen. Die Koordination der AG 17 wird durch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg wahrgenommen. (Teil-) Ergebnisse der seit Ende 2015 wirkenden Arbeitsgruppe werden auf deren Homepage zur Verfügung gestellt.)

 

Die Kosten für Frühstück und Vesper fließen in die Betriebskosten ein.

 

Die übrigen Sachkosten, die Geschäftsausgaben und Kosten der Bewirtschaftung des Grundstücks weichen nicht wesentlich von den in den verglichenen Einrichtungen ausgewiesenen, ab.

 

Angesichts der aktuellen Pandemielage, des allgemein herrschenden Personalmangels gelingt es allen Trägern, den kommunalen eingeschlossen, nur mit großen Kraftanstrengungen das Betreuungsangebot im gewohnten Umfang aufrecht zu erhalten. Nicht nur die Träger sind hier besonders gefordert, es ist die Unterstützung aller Beteiligten, einschließlich der Eltern und Personensorgeberechtigten, unerlässlich.