Vorlage - CH-095/2021 IV
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Sachverhalt:
Gemäß § 29 Abs. 1 KomHKV Bbg. ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Bestandteil des Berichtes ist eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsjahre 2019 und 2020 gegenüber der Haushaltsplanung 2021 und dem aktuellen IST 2021 mit Buchungsstand 26.11.2021. Die wesentlichen Positionen und Abweichungen werden erläutert.
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