Vorlage - OD-090/2021 IV
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Sachverhalt: Durch den Landkreis Barnim wurde der Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan (KSP) für den Planungszeitraum 1. August 2022 bis 31. Juli 2027 (Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027) erstellt. Der gesamte KSP ist unter www.barnim.de/ksp einsehbar. Der Landkreis Barnim hat den KSP im Benehmen mit den Gemeinden und Ämtern zu erstellen. Mit der Stellungnahme des Amtes werden ggf. die Hinweise und Bedarfe der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Oderberg und des Amtes formuliert und dem Landkreis Barnim zur Kenntnis gebracht und in einem Band 4 zusammengefasst. Die Aussagen zur Entwicklung der Kindertagesstätten und Schulen im Amt Britz-Chorin-Oderberg sind auf den Seiten 47 bis 55 (Band 2) -Siehe Anlage 1- zu finden. Die einzelnen Einrichtungen sowie die drei Schulen werden im Band 3 ab Seite 89 vorgestellt. (Anlage 2 Hort Am Albrechtsberg und Grundschule OB)
Der Bestand der Kindertagesstätten, einschließlich der Oderberger Rasselbande und des Hortes Am Albrechtsberg, ist gesichert. Der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen ist im Bereich Kinderkrippe/Kindergarten sowie insbesondere im Hortbereich steigend. Vereinzelt sind Einrichtungen im Amtsbereich an ihrer Kapazitätsgrenze. Die Perspektive der Grundschule Oderberg ist gesichert, sofern das Staatliche Schulamt ggf. die Klassenbildung unterhalb von 20 Schülerinnen und Schülern (SuS), bzw. die Bildung von jahrgangsübergreifenden Klassen genehmigt.
Mit diesen Feststellungen sind die Interessen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und seiner Gemeinden, so auch die der Stadt Oderberg gewahrt. Der Erteilung des Benehmens zum Kindertagesstätten- und Schulentwicklungsplan des Landkreises Barnim für den Zeitraum 2022 bis 2027 steht nichts entgegen. |
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