Vorlage - BR-001/2022

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
02.05.2022 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
20.06.2022 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
GVBl_II_36_2020-Anlage 2

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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" mit Wirkung vom 01.01.2021.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Britz ist aufgrund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und hat an diesen kalenderjährlich Beiträge zu leisten, die dieser zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Die Gemeinde legt die von ihr an den Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer um (Umlage) und setzt die durch die Umlegung entstehenden Verwaltungskosten fest. Rechtsgrundlagen bilden § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und die von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ vom 07.11.2014.

Zum 01.01.2021 trat eine neue Fassung des § 80 BbgWG in Kraft. Die Bemessung der Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände bestimmt sich ab diesem Zeitpunkt wie bisher zunächst nach der Größe der Flächen. Hinzu kommt jedoch, dass die Nutzungsartengruppen der Flächen drei Vorteilsgebieten zuzuordnen sind. Diese Zuordnung wurde mit der Beitragsbemessungsverordnung (BBV) geregelt, welche ebenfalls zum 01.01.2021 in Kraft trat.

Eine Übersicht zu den Vorteilsgebietstypen ist als Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, die sich aus der Neufassung des § 80 BbgWG ergebenden Änderungen in eine neue Satzung einzuarbeiten.

Diese Anpassung umfasst die Zuordnung der beitragspflichtigen Flächen im Hoheitsgebiet der Gemeinde zu den neuen Vorteilsgebietstypen sowie eine neue Kalkulation des Umlagesatzes je Verband sowie der jeweils umlagefähigen Verwaltungskosten. Letztere sind auf 15 % des umlagefähigen Betrages durch den Gesetzgeber begrenzt worden und ergeben sich aus den Personalkosten und den anteiligen Sachkosten.

Des weiteren empfiehlt die Verwaltung, eine Geringfügigkeitsgrenze bei der Höhe der zu erhebenden Umlage festzusetzen (siehe § 6 der Satzung), da zum einen der personelle Aufwand für die Erhebung von Kleinstbeträgen aber auch die Sinnhaftigkeit von Bescheiden, deren ausgewiesener Betrag teilweise unterhalb der Portokosten liegt, dem Bürger schwer zu vermitteln ist.

Die Einnahmen aus der Umlage der Verbandslastenbetragen jährlich ca. 12.000,00 EUR, die sich bei Anwendung der Geringfügigkeitsgrenze entsprechend vermindern.

Der Beschlussvorschlag geht von einer Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 1,50 EUR aus, die einer Mindereinnahme in Höhe von 3.083,67 EUR für das Gemeindegebiet Britz entspricht.

Bei einer Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 1,00 EUR entspräche dies einem Betrag in Höhe von 1.910,98 EUR.   

 

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2021/2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge*)

9.500,00 Euro

5520101-20102-4321060

Aufwendungen

12.600,00 Euro

5520101-20102-5313000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

*) geschätzte Erträge abzüglich des Betrages aus der Geringfügigkeitsgrenze

Bestätigung Kämmerei

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (51 KB)    
Anlage 2 2 GVBl_II_36_2020-Anlage 2 (157 KB)