Vorlage - CH-067/2014 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
1. Anbringung eines Verkehrsspiegels im OT Chorin ln der Gemeindevertretersitzung vom 27.03.2014 wurde die Verwaltung gebeten die Möglichkeit zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels in Höhe Ecke Choriner Dorfstraße/Bahnhofsstraße im OT Chorin zu prüfen. Der Verkehrsspiegel kann ohne verkehrsrechtliche Anordnung von der Amtsverwaltung aufgestellt werden. Die Kosten übernimmt die Gemeinde Chorin. Die Ordnungsverwaltung weist auf die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Gemäß §1 der SIVO gilt: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Gemeindevertretung wird um Positionierung gebeten. Das Ergebnis ist schriftlich im Protokoll festzuhalten.
2. Einrichtung einer 30-Zone im OT Brodowin Aus Sicht der Amtsverwaltung wird davon ausgegangen, dass die Antragsstellung einer Zone 30 km/h im OT Brodowin aufgrund der Ablehnung des Antrages für die Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor der Kita "Sieben-Seen-Zwerge" Brodowiner Dorfstr. 54 in 16230 Chorin durch die Straßenverkehrsbehörde abgelehnt werden wird.
Sollte ein Antrag auf Aufstellung der geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen 274-53 „30 km/h trotzdem beabsichtigt werden, wird die Gemeindevertretung um Zuarbeit gebeten, da die Straßenverkehrsbehörde eine konkrete sowie aussagekräftige und nachvollziehbare Begründung mit genauer Beschreibung der Standorte der Verkehrszeichen (Lageplan) für den Antrag benötigt.
Entsprechende Mittel müssen dann für das Jahr 2015 eingestellt werden.
Die Gemeindevertretung wird um Positionierung gebeten. Das Ergebnis ist schriftlich im Protokoll festzuhalten.
3. Umleitungsstrecke über Senftenhütte und Golzow Zwischen Joachimsthal und Althüttendorf wurde die B 198 für einige Tage voll gesperrt. Die Umleitungsstrecke über Golzow und Senftenhütte wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen nur für Trak-
toren und Fahrradfahrer ausgeschildert. Die Ordnungsverwaltung des Amtes Britz-Chorin- Oderberg wurden nicht angehört.
4. Umverlegung Bushaltestelle im OT Chorin Der Sachverhalt wird von der Ordnungsverwaltung geprüft.
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