Vorlage - CH-067/2014 IV

 
 
Betreff: Verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Vorberatung
18.12.2014 
Gemeindevertretung Chorin    

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

 

1. Anbringung eines Verkehrsspiegels im OT Chorin

ln der Gemeindevertretersitzung vom 27.03.2014 wurde die Verwaltung gebeten die Möglichkeit

zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels in Höhe Ecke Choriner Dorfstraße/Bahnhofsstraße im OT

Chorin zu prüfen.

Der Verkehrsspiegel kann ohne verkehrsrechtliche Anordnung von der Amtsverwaltung aufgestellt

werden. Die Kosten übernimmt die Gemeinde Chorin.

Die Ordnungsverwaltung weist auf die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin.

Gemäß §1 der SIVO gilt:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet

oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Die Gemeindevertretung wird um Positionierung gebeten. Das Ergebnis ist schriftlich im Protokoll

festzuhalten.

 

 

2. Einrichtung einer 30-Zone im OT Brodowin

Aus Sicht der Amtsverwaltung wird davon ausgegangen, dass die Antragsstellung einer Zone 30

km/h im OT Brodowin aufgrund der Ablehnung des Antrages für die Zulässige Höchstgeschwindigkeit

von 30 km/h vor der Kita "Sieben-Seen-Zwerge" Brodowiner Dorfstr. 54 in 16230 Chorin durch

die Straßenverkehrsbehörde abgelehnt werden wird.

 

Sollte ein Antrag auf Aufstellung der geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen 274-53 „30

km/h trotzdem beabsichtigt werden, wird die Gemeindevertretung um Zuarbeit gebeten, da die

Straßenverkehrsbehörde eine konkrete sowie aussagekräftige und nachvollziehbare Begründung

mit genauer Beschreibung der Standorte der Verkehrszeichen (Lageplan) für den Antrag benötigt.

 

Entsprechende Mittel müssen dann für das Jahr 2015 eingestellt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird um Positionierung gebeten. Das Ergebnis ist schriftlich im Protokoll

festzuhalten.

 

 

3. Umleitungsstrecke über Senftenhütte und Golzow

Zwischen Joachimsthal und Althüttendorf wurde die B 198 für einige Tage voll gesperrt. Die Umleitungsstrecke über Golzow und Senftenhütte wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen nur für Trak-

 

 

toren und Fahrradfahrer ausgeschildert. Die Ordnungsverwaltung des Amtes Britz-Chorin-

Oderberg wurden nicht angehört.

 

 

4. Umverlegung Bushaltestelle im OT Chorin

Der Sachverhalt wird von der Ordnungsverwaltung geprüft.