Vorlage - AA-001/2022 IV

 
 
Betreff: Information zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalangelegenheit (Information)
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:11.22
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
08.02.2022 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Arbeitszeitangleichung Tarifgebiet Ost-West

 

Mit der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 wurden auch neue Regelungen zur durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost vereinbart.


Eine einheitliche Arbeitszeitangleichung Ost-West gilt für die Bereiche Verwaltung, Sparkassen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Entsorgung und Versorgung.

 

Für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost, die unter die Geltungsbereiche TVöD-V, TVöD-S,
TVöD-B, TVöD-E oder TV-V fallen, wird die regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer Arbeitszeitangleichung an das Tarifgebiet West schrittweise wie folgt reduziert:

 

  • Ab Januar 2022 auf durchschnittliche 39,5 Stunden wöchentliche und
  • Ab Januar 2023 auf durchschnittliche 39,0 Stunden wöchentlich.

 

Damit wird die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost in diesen Bereichen zunächst ab Januar 2022 um 30 Minuten von bisher 40 Stunden auf dann durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich reduziert.


In einem zweiten Angleichungsschritt wird die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost in den oben genannten Bereichen ab Januar 2023 erneut um 30 Minuten von 39,5 Stunde auf dann 39,0 Stunden wöchentlich reduziert, so das die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost ab dem Jahr 2023 vollständig an das Niveau des Tarifgebietes West angeglichen sein wird.