Vorlage - HO-003/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt ein Hygienekonzept für die Durchführung der Sitzungen der Gemeindevertretung entsprechend der Anlage.
Sachverhalt:
Nach Auskunft des Ministeriums des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg unterliegen Sitzungen der kommunalen Vertretungskörperschaften dem Geltungsbereich der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Die Sitzungen gelten demnach als Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter im Sinne von § 11 2. SARS-CoV-2-EindV. Das heißt, der Zutritt ist nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich (3G-Regelung). Dies gilt zunächst auch für alle Mandatsträger, solange und soweit die Vertretungskörperschaft im Rahmen ihres Selbstorganisationsrechts keine abweichende oder konkretisierende Regelung getroffen hat.
Nach § 11 Absatz 1 der 2. SARS-CoV-2-EindV ist für die Veranstaltungen (Sitzungen) zwingend ein individuelles Hygienekonzept zu erstellen (Anlage). Im Rahmen dieses Hygienekonzeptes kann die Gemeindevertretung vorgenannte Abweichungen oder Konkretisierungen formulieren, z. B. auch, dass die 3G-Regelung für Mandatsträger nicht gelten soll.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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